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Krankenversicherung - Finanzierung des Gesundheitssystems einfach erklärt

In Deutschland gilt eine Krankenversicherungspflicht. Entweder man ist Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert. Die Finanzierung von GKV und PKV erfolgt grundsätzlich unterschiedlich. Wer im deutschen Gesundheitssystem integriert ist, zahlt innerhalb einer Solidargemeinschaft einen vom Einkommen abhängigen Beitrag. Bei Privatversicherten spielt das keine Rolle. Doch billiger ist der Versicherungsschutz letztlich nicht.

Kinder sind in der Familienversicherung der GKV mitversichert
Kinder sind in der Familienversicherung der GKV mitversichert

Die Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems erfolgt auf der Grundlage eines obligatorischen Sozialversicherungssystems. Auf Einkommen versicherungspflichtiger Arbeitnehmer sowie weiterer Personengruppen (Rentenbezieher, Behinderte und Studenten) werden Beiträge erhoben.

Krankenversicherung - Finanzierung der GKV

  • Eingeschlossen in den Versicherungsschutz, bekannt als Familienversicherung, sind gleichfalls nicht berufstätige Ehepartner von Versicherten sowie deren Kinder mindestens bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres.
  • Als Arbeitsloser sind Sie weiterhin krankenversichert. Die Beiträge bezahlt dann die Arbeitslosenversicherung. Für Empfänger von Hartz-4 und Sozialhilfe wird die ununterbrochene Finanzierung der Beiträge über Sonderregelungen gesichert.
  • An der Finanzierung der GKV müssen sich nicht alle Bürger in Deutschland beteiligen.Verdienen Sie als Arbeitnehmer oberhalb der Versicherungspflichtgrenze oder sind Sie Selbstständiger, Richter, Beamter oder Berufssoldat, gilt keine Versicherungspflicht.
  • Sie haben zum einen die Möglichkeit, einer privaten Versicherung beizutreten oder zum zweiten freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zu werden. In Deutschland gibt es weit über 8 Millionen Menschen, die privat krankenversichert sind. 

Beiträge und Bundeszuschüsse füllen Gesundheitsfonds

  • Die Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems beziehungsweise Gesundheitsfonds erfolgt zum großen Teil durch Sozialbeiträge, die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Rentner und Rentenversicherungsträger nahezu paritätisch teilen. Weiterhin gibt es Bundeszuschüsse, gezahlt aus Steuergeldern sowie sonstigen Einnahmen. 
  • Bei Bedarf dürfen Krankenkassen einkommensunabhängige Zusatzbeiträge erheben. Diese fließen nicht in den Gesundheitsfonds ein, sondern gehen direkt der jeweiligen Kasse zu. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 15,5 Prozent bezogen auf beitragspflichtige Einnahmen (Stand Januar 2013).
  • Neben Arbeitsentgelt gehören Renten der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Betriebsrenten zu beitragspflichtigen Einnahmen, welche bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze (im Jahr 47.250 Euro/2013) berücksichtigt werden.
  • Bundeszuschüsse erhält die GKV, weil sie für zahlreiche versicherungsfremde Leistungen, beispielsweise beitragsfreie Familienversicherung oder Leistungen für Mutterschaft und Schwangerschaft aufkommt.
  • Seit 2009 gibt es zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung den Gesundheitsfonds und einen einheitlichen Beitragssatz. Die im Fonds verfügbaren finanziellen Mittel erhalten Krankenkassen als einheitliche Grundpauschale pro Versicherten plus bestimmter Zu- und Abschläge. Gut wirtschaftende Kassen sind in der Lage, ihren Mitgliedern Prämien auszuzahlen

Wenn die Zuweisungen nicht ausreichen, müssen Krankenkassen Kosten bestimmter Leistungen reduzieren oder einen Zusatzbeitrag verlangen. Sie können dem entgehen, indem Sie die Krankenkasse wechseln.

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