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Krankentagegeld und Progressionsvorbehalt - Wissenswertes

Wenn Sie Lohnersatzleistungen beziehen, sollten Sie sich rechtzeitig über die steuerlichen Konsequenzen Gedanken machen, um nicht im nächsten Jahr von erheblichen Nachzahlungen überrascht zu werden. Denn einige Zahlungen unterliegen dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Lesen Sie hier, wie sich der Bezug von Krankengeld und Krankentagegeld steuerlich auswirkt.

Krankentagegeld von der privaten Versicherung wirkt sich nicht auf Ihre Steuerpflicht aus.
Krankentagegeld von der privaten Versicherung wirkt sich nicht auf Ihre Steuerpflicht aus. © Christa_El_Kashef / Pixelio

Was ist der Progressionsvorbehalt?

  • Das Einkommensteuergesetz regelt in § 32 b, dass bestimmte Lohnersatzleistungen, wie zum Beispiel Krankengeld, Insolvenzgeld, Elterngeld und Kurzarbeitergeld, steuerfrei sind, aber unter Progressionsvorbehalt stehen. Das bedeutet, dass Ihre Einnahmen bei der Ermittlung des Betrages berücksichtigt werden, nach dem sich Ihr Steuersatz bestimmt.
  • Sie können also zwar "steuerfrei" Lohnersatzleistungen beziehen, im Folgejahr aber dennoch wegen des erhöhten Steuersatzes eine entsprechend höhere Steuerpflicht zu erfüllen haben.
  • Falls Sie Krankengeld von einer gesetzlichen Krankenkasse über längere Zeit erhalten, sollten Sie daher vorausschauend planen und Rücklagen bilden.


Krankentagegeld von der privaten Versicherung  

  • Im Gegensatz zum Krankengeld, das Sie von einer gesetzlichen Kasse beziehen, unterliegt das Krankentagegeld einer privaten Krankenversicherung nicht der Vorschrift des § 32 b Einkommensteuergesetz, unterfällt also keinem Progressionsvorbehalt.
  • Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit diese Ungleichbehandlung der gesetzlich und privat Versicherten für verfassungsgemäß erklärt, da die grundlegend unterschiedliche Ausgestaltung der beiden Versicherungsarten die abweichenden Konsequenzen rechtfertige.
  • Die Differenzierung richtet sich allein nach Art des Versicherungsträgers: Wenn Sie also freiwillig gesetzlich versichert sind, unterliegt Ihr Krankengeld ebenfalls dem Progressionsvorbehalt und kann Ihre Steuerpflicht im Ergebnis erhöhen. Wenn Sie sich dagegen als Versicherungspflichtiger privat versichern, müssen Sie das Krankentagegeld nicht versteuern und es wird auch bei der Ermittlung Ihres Steuersatzes nicht berücksichtigt.

Falls Sie in erheblicher Höhe Krankengeld oder andere der im Einkommensteuergesetz genannten Lohnersatzleistungen bekommen, informieren Sie sich am besten frühzeitig bei einem Steuerberater und lassen Sie sich den eventuell entstehenden Nachzahlungsbetrag berechnen.

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