Elterliche Kostenbeteiligung am Kita-Platz
Grundsätzlich müssen Eltern für den Sprößling im Falle eines Kinderkrippenbesuches eine Kostenbeteiligung an die Kita-Einrichtung abgeben.
- Zunächst ist ein Verpflegungssatz zu bezahlen. Jener fällt einmal monatlich an und beträgt für gewöhnlich nicht mehr als 20 Euro. Doch der Verpflegungssatz ist bei weitem nicht der einzige Kostenfaktor.
- Hinzu kommt der Betreuungssatz. Wie hoch jener schließlich ist, hängt von mehreren Parametern ab. So spielt hier eine Rolle, wie umfangreich die Kinderbetreuung ausfällt. Auf der anderen Seite aber fließt auch die Höhe des elterlichen Einkommens in die Fesetzung des Betreuungssatzes mit ein. Verdienen Eltern relativ viel, so wird der monatliche Betreuungsanteil dementsprechend höher ausfallen.
- Für jegliche Betreuungskosten existiert auf der anderen Seite ein bestimmter Freibetrag, so vor allem für Geringverdiener. Das Jugendamt kann für Sie errechnen, ob Sie zahlen müssen und wie hoch der zu zahlende Satz für Sie tatsächlich ausfällt.
Hierzu müssen Sie sich mit einer Einkommenserklärung an das lokale Amt wenden und sich von jenem beraten lassen.
Wenn man mit einem Kita-Gutschein Elternzeit nimmt, muss man sich genau informieren. Denn manchmal …
Möglichkeiten der Kostenübernahme durch das Jugendamt
Wie hoch die für Sie errechnete Kostenbeteiligung auch ausfallen mag, verfallen Sie zunächst nicht in Panik, denn tatsächlich bieten sich Ihnen Möglichkeiten, eine Kostenübernahme zu fordern.
- Wenden Sie sich beispielsweise an Ihre Kita und erkundigen Sie sich gleich vor Ort. Erklären Sie den Kinderkrippenerziehern, dass Sie den Kita-Platz aus eigener Tasche nicht bezahlen können und an einer Kostenübernahme interessiert wären, so kann die Einrichtung Ihnen die entsprechenden Antragsunterlagen zukommen lassen, welche Sie schließlich nur noch ausfüllen und an das Jugensamt weiterleiten müssen.
- Um einen derartigen Antrag beim Jugendamt zu stellen, sollten Sie die Kinderkrippe zudem auffordern, Ihnen eine Bestätigung auszustellen, aus der sich die Summe ablesen lässt, die überhaupt anfällt.
- Auch eine Kopie Ihres Mietvertrages muss einem derartigen Antrag hinzugefügt werden. Das Jugendamt wird schließlich errechnen, welche Zuschüsse an Sie abgegeben werden müssen.
- Zum Teil bezahlen Jugendämter Kinderkrippenplätze anteilig, in anderen Fällen übernehmen sie die gesamten Kosten. Hält das Jugendamt Sie für zahlungsfähig, da Ihr regelmäßiges Einkommen durch Mietkosten und Lebenskosten nicht vollständig erschöpft ist, so kann das Amt genauso auch entscheiden, dass Ihnen kein Kostenzuschuss gewährt wird.
- Sie werden dem Amt nachzuweisen haben, dass der Krippenplatz für Sie zwingend erforderlich ist, damit Sie beispielsweise arbeiten können. Gerne übernimmt das Amt die Kosten selbstverständlich nie. So kann es im Einzelfall dazu kommen, dass ein Zuschss zwar gewährt wird, jener vom Jugendamt jedoch zurück gefordert wird, sobald Sie finanziell besser gestellt sind.
Zuletzt sei Ihnen hier versichert, dass Sie Kinderbetreuungskosten auch von der Steuer absetzen können. Kontaktieren Sie hier am besten einen Steuerberater. Ist es von Ihrer Seite nachweisbar, dass der Kita-Platz für Ihre Berufstätigkeit zwingend erforderlich ist, so sollte das Absetzen jedoch keine Probleme bereiten.
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