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Konto für Baby einrichten - so geht's

Schenken Sie Ihrem Kind ein Konto.
Schenken Sie Ihrem Kind ein Konto. © Claudia Hautumm / Pixelio
Sie möchten Ihrem Baby ein eigenes Konto gönnen? Dies ist eine sehr sinnvolle Angelegenheit, weil Sie somit jedes Geld, das Sie für das Baby erhalten, darauf einzahlen können und im späteren Alter wird sich Ihr Kind darüber freuen.

Was Sie benötigen:

  • Geburtsurkunde vom Baby
  • evtl. eigenen Ausweis

Warum ein Konto für das Baby einrichten?

Ein Neugeborenes ist in jeder Familie willkommen. Und genauso verhält sich auch die gesamte Verwandtschaft:

  • Sie werden nicht nur von den Großeltern, sondern ebenfalls von Ihren Geschwistern, Tanten und weiteren Verwandten Geld zur Geburt von Ihrem Baby geschenkt bekommen.
  • Des Weiteren werden Sie immer wieder Geld erhalten, zum Beispiel an Weihnachten, an den Geburtstagen vom Baby usw.
  • Dieses Geld können Sie natürlich bereits jetzt für Ihr Baby ausgeben, Sie könnten dieses Geld aber auch sparen und auf ein separates Konto einzahlen.
  • Hierbei haben Sie wiederum zwei Möglichkeiten: Sie können dieses Geld für größere Ausgaben verwenden oder Sie lassen es auf diesem Konto und schenken es Ihrem Kind, wenn es älter ist.

Ein Konto einrichten

Die Vorgehensweise beim Eröffnen eines Kontos für das Baby ist unter anderem davon abhängig, bei welcher Bank Sie das Konto eröffnen:

  • Wenn Sie ein Konto bei der Bank eröffnen, bei der Sie bereits Kunde sind, dann reicht es aus, wenn Sie die Geburtsurkunde von Ihrem Baby mitbringen. Einen persönlichen Ausweis benötigen Sie nicht, weil die Bankangestellten Sie bereits kennen.
  • Sollten Sie das Konto jedoch bei einer "fremden Bank" eröffnen möchten, dann müssen Sie Ihren eigenen Personalausweis mitnehmen.
  • Das Konto wird nun auf den Namen Ihres Kindes angelegt, da dieses aber noch minderjährig ist, müssen Sie den Antrag unterschreiben und Sie werden auch als Verfügungsberechtigter eingetragen.
  • Der weitere Verlauf ist davon abhängig, ob auch Ihr Partner Zugriff auf dieses Konto haben soll. Soll dem so sein, dann müsste Ihr Partner zum Banktermin mitkommen und seinen Ausweis mitbringen, falls er bei dieser Bank unbekannt ist.
  • Nun können Sie entscheiden, ob Sie und Ihr Partner für das Konto einzelverfügungsberechtigt sind oder ob Sie nur gemeinsam über das Vermögen entscheiden können.

Sollte Ihr Baby noch nicht geboren sein und Sie möchten bereits jetzt ein Konto für Ihr Baby eröffnen, dann würde das Konto auf Ihren Namen angelegt werden. Sie können aber hinterlegen, dass das Konto eigentlich für Ihr Kind gedacht ist. Sobald das Baby auf der Welt ist, können Sie dann den Namen des Kontoinhabers auf den Namen Ihres Kindes ändern lassen.

helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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