Ein Sturz, eine ungeschickte Bewegung - und schon sind Oberschenkelhals oder Arm gebrochen. Knochen können im Alter anfälliger für Brüche werden, da die Knochendichte nachlassen kann. Eine Messung der Knochendichte wird von den gesetzlichen Krankenkassen allerdings nur in ganz bestimmten Fällen als Kassenleistung erstattet.
Voraussetzungen für eine Knochendichtemessung als Kassenleistung
- Welche ärztlichen Behandlungen und Untersuchungen durch die gesetzlichen Krankenversicherungen als Kassenleistung zu erbringen sind, ist in einer entsprechenden Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt. Auch die Knochendichtemessung ist in der Richtlinie zu den "Methoden der vertragsärztlichen Versorgung" aufgeführt.
- Laut Anlage I Nr. 7 der Richtlinie gehört die Osteodensitometrie zu den anerkannten Untersuchungsmethoden - allerdings nicht bei jedem Patienten.
- Voraussetzung ist, dass der Patient zuvor einen Bruch ohne "adäquates Trauma", d. h. ohne Gewalteinwirkung, erlitten hat und dass aufgrund anderer Befunde ein Verdacht auf Osteoporose besteht.
- Rein zur Prävention und Früherkennung kann eine Knochendichtemessung daher (noch) nicht als Kassenleistung erstattet werden (Stand: 2012).
- Ein Arbeitsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses hat sich ausführlich mit dem Nutzen der Osteodensitometrie beschäftigt, kam jedoch zu dem Schluss, dass es für einen präventiven Einsatz an einer ausreichenden wissenschaftlichen Grundlage bzw. eindeutigen Nutzenfeststellung fehlt.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind bei Vorliegen einer Versicherungspflicht gezwungen, …
Osteodensitometrie als IGeL-Leistung
- Eine Knochendichtemessung kann eine Praxis ihren Kassenpatienten als sogenannte IGeL-Leistung (Individuelle Gesundheitsleistung) anbieten.
- Hierfür müssen Sie dann als Patient selbst bezahlen. Die Kosten betragen etwa 30 Euro.
Die Messung wird nur in bestimmten Fällen von den Krankenkassen bezahlt. Wer auf eine solche Untersuchung dennoch wert legt, muss daher selbst in die Tasche greifen.
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