Die Kirchensteuer direkt durch die Bank abführen
Anstelle die Kirchensteuer erst bei der jährlichen Steuererklärung abzuführen können Sie auch der Bank direkt den Auftrag zur Abführung der Kirchensteuer erteilen. Diese direkte Abfuhr spart zwar kein Geld, dafür aber Zeit bei der Steuererklärung, da die Bank Ihnen die Arbeit in diesem Bereich bereits abnimmt.
- Viele Banken bieten mittlerweile den Service, die Kirchensteuer direkt abführen zu können, über das Online-Portal der Kontoführung. Hier muss lediglich die Konfession angegeben werden und um alles weitere kümmert sich die Bank.
- Sollte Ihre Bank diesen Service nicht bieten, reicht eine kurze, schriftliche Mitteilung an die Bank, um diese zur Abführung der Kirchensteuer zu legitimieren.
- Das Schreiben sollte Ihre Kundennummer (meist die Kontonummer des ersten Kontos) und vollständige Anschrift enthalten. Wenn Ihre Kundennummer nicht auch gleichzeitig die Kontonummer ist, müssen Sie auch das entsprechende Konto angeben, von dem die Kirchensteuer direkt abgeführt werden soll. Natürlich müssen Sie der Bank auch ihre Konfession mitteilen, damit die Bank den korrekten Steuersatz abführen kann.
- Ihre Bank könnte zu diesem Zweck auch ein eigenes Formular bereithalten. Daher ist ein persönlicher Gang in die Filiale ihrer Bank die einfachste und schnellste Form eine Abführung der Kirchensteuer zu beantrage. Eventuell müssen Sie nicht einmal ein formales Schreiben aufsetzen und der Bankangestellte kann die direkte Abführung der Kirchensteuer für ihr Konto umgehend beantragen ohne weiteren Aufwand für Sie.
Auf Kapitalerträge wird in Deutschland seit dem Jahr 2009 ein Steuersatz in Höhe von derzeit 25 …
Achten Sie in diesem Fall natürlich dann bei ihrer Steuererklärung darauf, die Kirchensteuer nicht unnötig doppelt abzuführen.
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