In der Schweiz und Österreich können Sie mit dem Kfz-Wechselkennzeichen zwei Fahrzeuge natürlich auch nicht gleichzeitig, sondern wechselweise fahren. Sie können allerdings zwei unterschiedliche Fahrzeugklassen (Auto und Motorrad) miteinander kombinieren. In Deutschland geht das nicht.
Kfz-Wechselkennzeichen und mögliche Kombinationen
Das Kfz-Wechselkennzeichen erlaubt Ihnen in Deutschland drei mögliche Kombinationen.
Zu den Fahrzeugklassen gehören die Klassen M1, L und 01.
- In der Klasse M1 können Sie sämtliche Pkw, maximal acht Sitzplätze plus Fahrer sowie Wohnmobile miteinander kombinieren.
- Die Klasse L ermöglicht wechselnde Kennzeichen für Motorräder, Leichtkrafträder, Trikes und Quads. In der Klasse 01 werden Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis 750 Kilogramm berücksichtigt.
- Die Zulassung als Wechselkennzeichen erstreckt sich nur auf normale Kennzeichen und die "H-Kennzeichen" für Oldtimer.
- Andere Sonderkennzeichen, wie Ausfuhrkennzeichen, Saisonkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen, können nicht gewechselt werden.
Seit Juli 2012 gibt es in Deutschland Wechselkennzeichen. Österreich und die Schweiz haben es …
So funktioniert es
- Die Zulassung zweier Fahrzeuge kostet Sie rund 105 Euro (65 Euro Verwaltungsgebühr plus rund 40 Euro Kennzeichenschilder). Jedes Fahrzeug erhält ein individuelles zweiteiliges Kennzeichen (ein Teil mit HU-Plakette und ein Wechselteil mit Zulassungsplakette).
- Immer nur das Fahrzeug mit vollständigem Kennzeichenschild dürfen Sie am Straßenverkehr teilnehmen lassen. Das gilt auch für das Parken auf öffentlichen Straßen. Erforderlich ist demnach ein privater Abstellplatz. Ein Fahrzeug ohne gültige Kennzeichen abzustellen, kostet Sie ein Bußgeld (50 Euro) plus ein Punkt in Flensburg.
- Beim Saisonkennzeichen bieten sich unter Umständen die besseren Sparmöglichkeiten. Empfehlenswert ist es immer dann, wenn Sie beide Fahrzeuge nicht das ganze Jahr über nutzen. Die Versicherungsprämie ist in jedem Fall geringer.
Tipp: Konsultieren Sie unbedingt Ihre Zulassungsbehörde. Denn diese prüft das Vorliegen aller Voraussetzungen für ein Wechselkennzeichen. Fragen Sie Ihre Versicherung nach möglichen Rabatten, wenn Sie beide Fahrzeuge bei der gleichen Gesellschaft versichern.
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