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Kaufen ohne Makler - Tipps zum Hauskauf

Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchten, ist in den meisten Fällen auch ein Makler zu bezahlen. Wenn Sie den Kauf abwickeln möchten, ohne diesen zu bezahlen, müssen Sie einiges beachten.

Die Arbeit eines Maklers kann auch selbst getan werden.
Die Arbeit eines Maklers kann auch selbst getan werden.

Ohne Makler Kaufobjekte finden

  • Wenn Sie als Käufer einen Makler beauftragen, Ihnen Wohnungen und Häuser zu zeigen, erwarten Sie zurecht, dass dieser Ihnen ohne Weiteres vier bis fünf Objekte zeigen kann, die Ihnen zusagen. Wenn Sie dann eines der Häuser kaufen, war der Makler wohl auch sein Geld wert.
  • Wenn jedoch lediglich der Verkäufer den Makler beauftragt hat, müssen Sie als Käufer ihn bezahlen, obwohl Sie keine Leistung von ihm erhalten.
  • Wenn Sie den Kauf ohne Makler abwickeln wollen, müssen Sie jedoch schon bei der Suche darauf achten, maklerfreie Angebote zu finden.
  • In den Annonceteilen regionaler Zeitungen sind Kaufangebote meist einfach zu finden. Doch auch hier tummeln sich regelmäßig die Angebote von Immobilienmaklern. Nehmen Sie bei solchen Angeboten auf keinen Fall Kontakt mit dem Makler auf. Falls Sie ein Haus aus seinem Portfolio kaufen, kann er Ihnen eine Rechnung stellen, auch wenn Sie das betreffende Objekt ohne seine Hilfe gefunden haben.
  • Wenn Sie ein zu verkaufendes Haus entdeckt haben, das Ihnen gefällt, versuchen Sie direkt an den Verkäufer heranzutreten. Dieser hat keine Nachteile, wenn der Makler außen vorgelassen wird, daher sollte es kein Problem sein, den Kauf auch ohne ihn abzuwickeln.
  • Die Maklerprovision berechnen zu können ist sowohl dann sinnvoll, wenn Sie ein Haus mieten oder …

So kaufen Sie ein Haus

  • Lassen Sie sich das Haus zeigen und prüfen Sie alle Details. Wenn Sie sich selbst nicht auskennen, lassen Sie einen offiziellen Prüfer den Wert des Hauses schätzen.
  • Falls Sie zum Hauskauf einen Kredit aufnehmen müssen, wird Ihre Bank Ihnen wahrscheinlich einen guten Prüfer vermitteln können.
  • Wenn Sie sich mit dem Verkäufer über den Preis einig geworden sind, können Sie den Vertrag vor einem Notar aufsetzen und unterschreiben. Die entsprechenden Eintragungen ins Grundbuch wird ebenfalls dieser Notar vornehmen.
  • Achten Sie darauf, dass im Vertrag keine Courtage aufgeführt ist. Da Sie keinen Makler beauftragt und in Anspruch genommen haben, darf auch keine Maklergebühr berechnet werden.
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