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Kann man im ersten Halbjahr sitzen bleiben? - Hinweise

Das Halbjahreszeugnis zeigt einen Zwischenstand Ihrer Leistungen.
Das Halbjahreszeugnis zeigt einen Zwischenstand Ihrer Leistungen. © Dieter_Schütz / Pixelio
Schule ist ein Thema, welches uns im Laufe unseres Lebens alle etwas angeht. Es wird immer Menschen geben, die gerne zur Schule gehen und andere wiederum, die die Schule regelrecht hassen. Manche Schüler gehen aalglatt durch ihre Schullaufbahn, andere haben größte Schwierigkeiten oder müssen sogar eine Klasse wiederholen. Aber kann man schon im ersten Halbjahr eines Schuljahres sitzen bleiben?

Wann Ihre Versetzung gefährdet sein kann

  • Grundsätzlich wird es ab zwei Fünfen in der Schule kritisch. Um am Ende eines Schuljahrs allerdings sitzen zu bleiben, müssen Sie im ersten Halbjahr entweder eine Fünf und eine Vier mit Verwarnung (entspricht einer Vier minus) gehabt haben oder gar mindestens zwei Fünfen.
  • Sie haben aber immer noch bis zum Ende des Schuljahres Zeit, Ihre Defizite durch Nachhilfe, Schülerhilfe oder andere Fördermaßnahmen auszugleichen. Die Halbjahreszeugnisse zeigen nur eine Zwischenbilanz, haben aber an sich versetzungstechnisch noch keine Relevanz.
  • Wenn Sie trotz der vorhandenen Defizite und vorangegangenen Warnungen durch die entsprechenden Noten bis Ende des Schuljahres immer noch nicht auf einen grünen Zweig gekommen sein, kann Ihre Versetzung sehr stark gefährdet sein.
  • Sollten Sie im ersten Halbjahr keine Verwarnung durch eine zweite Fünf oder eine Fünf und eine Vier minus bekommen haben (die sogenannten "blauen Briefe", die dann an die Eltern geschickt werden), aber dann am Schuljahresende plötzlich zwei Fünfen in Ihrem Zeugnis vorfinden, könnten Sie das Wiederholungsurteil anfechten - es sei denn, Sie nehmen es als gegeben hin und entscheiden sich aufgrund Ihrer offensichtlichen Defizite, das Schuljahr zu wiederholen.

Ob ein Wiederholen im ersten Schulhalbjahr überhaupt möglich sein kann

  • Diese Frage ist grundsätzlich mit einem klaren "Nein" zu beantworten, es sei denn, Sie haben im ersten Halbjahr eines Schuljahres bereits so große Probleme, dass es für Sie absehbar und unausweichlich erscheint, das restliche Schuljahr ohne zu wiederholen zu schaffen. Dann können Sie selbstverständlich einen Antrag auf Zurücksetzung stellen. Dieses beruht dann aber auf einer vollkommen selbst getroffenen Entscheidung.
  • Um am Ende des Schuljahres nicht sitzen zu bleiben, müssen Sie zum Beispiel Ihre Fünfen aus dem Halbjahrszeugnis in bessere Noten verwandelt haben oder einen sogenannten Ausgleich vorweisen. Das bedeutet, dass - wenn Sie beispielsweise eine Fünf in einem Hauptfach und eine im Nebenfach haben - Sie in mindestens einem weiteren Hauptfach wenigstens eine Drei haben müssen.
  • Haben Sie keinen Ausgleich, kann man, zumindest in manchen Bundesländern für die Klassen 8 bis 10, die Sommerferien fürs Lernen opfern und unmittelbar nach den Sommerferien eine Nachprüfung ablegen. Sollten Sie schriftlich mit mindestens "gut" bestehen, wird auf einen mündlichen Teil der Nachprüfung verzichtet. Sie müssen schriftlich und mündlich jedoch mindestens mit "ausreichend" abschließen, um Ihre Fünf in eine Vier umzuwandeln und somit doch noch eine Versetzung ins nächste Schuljahr zu bewirken.

Viel Erfolg für Ihre weitere Schullaufbahn.

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