Auch wenn Sie eine Wohnung gemietet haben, steht sie im Eigentum des Vermieters. Die Miete bezieht sich darauf, dass Sie die Wohnung so nutzen, wie sie sich präsentiert.
Bauliche Substanz der Mietwohnung ist tabu
- Sie dürfen die Wohnung nur insoweit verändern, als Sie keinen erheblichen Eingriff in die Bausubstanz des Gebäudes vornehmen und die baulichen Veränderungen am Ende des Mietverhältnisses ohne Weiteres wieder beseitigen können.
- Somit sind größere bauliche Veränderungen, insbesondere solche, die mit Stemm- und Maurerarbeiten verbunden sind, ohne Einverständnis des Vermieters verboten.
- Fragen Sie also unbedingt Ihren Vermieter, ob und inwieweit er gegen den Einbau eines Kamins Einwände hat. Eigentlich sollten Sie nichts zu befürchten haben. Ein Kamin erhöht den Wohnwert der Wohnung und verbessert die Wiedervermietbarkeit, wenn Sie ausziehen.
Bei Auszug müssen Sie den Kamin ausbauen
- Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass der Vermieter darauf besteht, dass Sie beim Auszug den Kamin wieder rückbauen. Denn der Vermieter hat nach dem Gesetz Anspruch auf Rückgabe der Mietwohnung im ursprünglichen Zustand. Ihr Einwand, der Kamin verbessere die Wohnqualität, bleibt unerheblich, wenn der Vermieter dies selbst anders beurteilt. Ebenso bleibt unerheblich, dass Sie die Substanz des Kamins durch den Ausbau beschädigen.
- Für diesen Fall sollten Sie vorsorgen und beim Aufbau des Kamins bereits einplanen, dass Sie ihn vielleicht später wieder abbauen müssen. Kalkulieren Sie den damit verbundenen Aufwand.
- Im Idealfall verbleibt er natürlich in der Wohnung. Sprechen Sie mit dem Vermieter daher ab, wie er Ihnen den dadurch verbesserten Wohnwert seiner Wohnung wirtschaftlich ausgleicht. Allerdings haben Sie keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter Ihnen irgendwelche Zugeständnisse macht.
- Eine weitere Alternative besteht darin, dass Sie sich mit dem Nachmieter verständigen und er Ihnen eine Entschädigung leistet.
- Im Ergebnis ist festzuhalten, dass Sie keinesfalls eigenmächtig einen Kamin in die Mietwohnung installieren und nur in Rücksprache mit dem Vermieter handeln sollten.
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