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Job für 17-Jährige - was Sie beachten sollten

Die Ferien sind ein guter Zeitpunkt, um das Taschengeld ein wenig aufzubessern. Auch für 17-Jährige werden viele Jobs angeboten, hierbei sind aber die Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten.

Ein Ferienjob füllt Ihre leere Kasse.
Ein Ferienjob füllt Ihre leere Kasse.

Was Sie benötigen:

  • Lohnsteuerkarte

Mit einem Job das Taschengeld aufbessern

Besonders in den Sommerferien werden auch für 17-Jährige viele Jobs angeboten, bei denen Sie in kurzer Zeit ganz gut verdienen können.

  • Stellenangebote finden Sie in der Tageszeitung oder anderen Zeitungen, bei der Bundesagentur für Arbeit oder Sie fragen direkt bei einigen Firmen nach. Oftmals hilft es auch, Berufstätige aus Ihrem Bekannten- und Verwandtenkreis zu fragen, ob in den Unternehmen, in denen sie beschäftigt sind, Ferienjobs zu vergeben sind.
  • Für einen Ferienjob brauchen Sie eine Lohnsteuerkarte, die Sie bei Ihrer Gemeinde bekommen. Wenn Sie viel verdienen, kann es sein, dass Ihnen Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag von Ihrem Gehalt abgezogen werden, bei einer kurzfristigen Beschäftigung bekommen Sie diese aber in der Regel am Jahresende vom Finanzamt zurück.
  • Gegen Unfälle bei der Arbeit und auf dem Weg dorthin muss Ihr Arbeitgeber Sie versichern. Falls Ihnen also bei Ihrem Job etwas passiert, kommt diese Versicherung für die Behandlungskosten auf.
  • Wenn Sie Geld vom Staat wie zum Beispiel Kindergeld oder Bafög bekommen, sollten Sie sich vorher erkundigen, wie viel Sie verdienen dürfen, ohne dass Ihnen diese Leistungen gekürzt werden.

Jugendarbeitsschutz für 17-Jährige

Als 17-Jährige(r) fallen Sie unter die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes für die Altersgruppe ab 15 Jahren bis zur Volljährigkeit.

  • Mit diesen Gesetzen soll verhindert werden, dass Sie schon in jungen Jahren einen körperlichen oder psychischen Schaden bei der Arbeit erleiden.
  • In diesem Alter dürfen Sie grundsätzlich keine schweren oder gefährlichen Jobs ausüben und Ihr Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Sie vor extremer Kälte, Hitze und Lärm geschützt werden.
  • Auch an Wochenenden und Feiertagen dürfen Sie nicht arbeiten, hierbei gibt es allerdings einige Ausnahmen. Die Gastronomie hat besonders an diesen Tagen einige zusätzliche Jobs zu vergeben. Auch wenn Sie bei der Ernte in der Landwirtschaft helfen möchten, wird auch dort an Wochenenden weitergearbeitet. Ob für Ihren Traumjob diese Ausnahmeregelung gilt, kann Ihnen Ihr zukünftiger Arbeitgeber sagen.
  • Bei einem Ferienjob dürfen Sie als 17-Jährige(r) höchstens 40 Stunden pro Woche arbeiten. Ihre Arbeitszeit darf aber nur zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends liegen und Sie müssen zwischen den Arbeitseinsätzen mindestens 12 Stunden Freizeit haben.
  • Bei Ferienjobs gilt die Regelung, dass Sie maximal vier Wochen pro Jahr arbeiten dürfen. Diese vier Wochen können Sie in den Sommerferien am Stück arbeiten, Sie dürfen sie aber auch auf mehrere Ferien verteilen.
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