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Jahres-Freibetrag errechnen - so gelingt es

Wie viel Geld bleibt übrig?
Wie viel Geld bleibt übrig? © Marianne_J. / Pixelio
Ihren Jahres-Freibetrag können Sie beim Finanzamt beantragen und dadurch sparen, denn dieser verringert die von Ihrem Lohn abgehende Lohnsteuer. Was genau steckt hinter diesem Begriff und wie können Sie Ihren Freibetrag berechnen?

Der Jahres-Freibetrag kann etwa durch besonders hohe Werbungskosten entstehen. Auch außergewöhnliche Belastungen können ein Grund sein. Dafür müssen diese Kosten pro Jahr aber über 600 EUR liegen und den Pauschalbetrag für Arbeitnehmer überschreiten. Dieser Pauschalbetrag unterliegt den Änderungen der aktuellen steuerlichen Gesetzgebung. Zusätzlich gibt es auch Freibeträge zur Förderung von Wohneigentum oder für Hinterbliebene, bei denen diese Grenzen teilweise nicht gelten.

Was beinhaltet der Jahres-Freibetrag?

  • Zunächst müssen die Beiträge, die Sie geltend machen möchten, die Grenze von 600 EUR übersteigen. Hierzu gehören Werbungskosten, besondere Belastungen oder außergewöhnliche Ausgaben.
  • Zu den Werbungskosten zählen Ausgaben, die Ihnen im Zusammenhang mit beruflichen Angelegenheiten entstanden sind, etwa Ihre Kosten für den Steuerberater oder für Weiterbildungen und auch Fahrtkosten.
  • Dabei gilt, dass auf alle Werbungskosten zusammengenommen eine bestimmte Summe (Arbeitnehmerfreibetrag für Werbungskosten) angerechnet wird. Das heißt, der Pauschalbetrag, der jedem Angestellten zusteht, muss überschritten werden. Das, was über diese Grenze hinausgeht, kann berücksichtigt werden.
  • Die Wohnungseigentumsförderung und auch Jahres-Freibeträge für Behinderte und Hinterbliebene können sogar unter 600 EUR liegen. Anhand dieser Kriterien können Sie auch Ihren Freibetrag berechnen.

Den Freibetrag ermitteln - zwei Beispiele

  • Häufig spielt der Jahres-Freibetrag im Zusammenhang mit Fahrtkosten eine Rolle. Denn die Strecke, die Sie täglich zur Arbeit fahren, kann als Arbeitsweg steuerlich angerechnet werden. Hier können Sie 30 Cent pro Kilometer ansetzten. Sie multiplizieren also Ihre jährlichen Arbeitstage (z. B. 230 Tage) mit der Fahrtstrecke (z. B. 30 km) und der Pauschale von 30 Cent.
  • In diesem Beispiel würden sich 2070 EUR ergeben. Hiervon subtrahieren Sie den Arbeitnehmerpauschalbetrag (920 EUR), es resultieren zusätzlicher 1150 EUR Jahres-Freibetrag, die Sie angeben können.
  • Bei außergewöhnlichen Belastungen muss der Arbeitnehmerpauschalbetrag nicht erreicht werden. Dies können etwa Kosten für Krankenbehandlungen in Höhe von 4000 EUR sein, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
  • Diese außergewöhnliche Belastung kann steuermindernd als Jahres-Freibetrag anerkannt werden. Hier ist nur zu berücksichtigen, dass es eine "zumutbare Belastung" geben kann, die von diesen 4000 EUR abgezogen werden muss. Wie viel dies ist, hängt vom Gesamteinkommen, dem Familienstand und auch der Zahl der Kinder ab.
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