Nicht jeder ist verpflichtet, Einkünfte anzugeben
- Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird zwischen der Pflichtveranlagung und der Antragsveranlagung unterschieden. Bei der Veranlagung zur Besteuerung gibt es ausserdem einen Unterschied zwischen Arbeitnehmern und übrigen Bürgern.
- Sind Sie Arbeitnehmer, führt der Arbeitgeber automatisch Ihre Steuerschuld an das Finanzamt ab. Bürger, die nicht berufstätig sind, müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn ihre sonstigen Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen. Dieser wird bei Alleinstehenden mit 8.004 Euro, bei Verheirateten mit 16.008 Euro im Jahr angesetzt. Unter diesen Voraussetzungen ist man verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
- Unter die Einkünfte, welche nicht aus nicht-selbstständiger Arbeit resultieren, fallen unter anderem Mieteinnahmen, Renten, Unterhaltszahlungen oder Erträge aus Wertpapieren.
- Da für Arbeitnehmer die Steuer bereits unterjährig abgeführt wird, ist man, wenn keine anderen Einkunftsarten vorliegen, im Grunde nicht mehr verpflicht, eine Steuererklärung zu machen. Dadurch verschenken viele Bürger sehr viel Geld.
Steuererklärung lohnt sich
- Auch wenn man als Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung zu machen, rentiert sich diese in den meisten Fällen. Auch wenn der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro automatisch berücksichtigt wird, ist alleine die Fahrtkostenpauschale häufig ein Anlass für eine Steuerrückerstattung.
- Bei 220 Arbeitstagen und 20 Kilometer einfacher Strecke zum Arbeitsplatz können bereits 1.320 Euro Fahrtkosten geltend gemacht werden - 320 Euro über dem Pauschalsatz.
- Neben diesen Aufwendungen finden sich gerade bei den Werbungskosten noch häufig andere Ausgaben, die eine Steuererklärung sinnvoll machen, auch wenn man nicht dazu verpflichtet ist.
Die Werbungskostenpauschale ist für Arbeitnehmer eine der bedeutsamsten Pauschalen im Zusammenhang …
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