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Ist ein Energieausweis Pflicht für Vermieter? - Wissenswertes zum Energieausweis

Wann der Energieausweis Pflicht ist
Wann der Energieausweis Pflicht ist
Vermieter haben seit einigen Jahren die Pflicht, sich einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Dabei gelten genaue Vorgaben und Regelungen, welche Art von Ausweis notwendig ist.

Seit einigen Jahren ist ein Energieausweis für Vermieter von Alt- und Neubauten Pflicht. Er ist ein amtliches Dokument und darf nur von Fachleuten ausgestellt werden. Die genauen Regelungen werden immer mal wieder etwas geändert und zum Teil verschärft. Einige davon werden hier aufgeführt.

Wann der Energieausweis für Vermieter Pflicht ist

Wenn Sie ein Ein- oder Mehrfamilienhaus besitzen und es vermieten möchten, dann benötigen Sie zuerst einen Energieausweis. Darin werden die Informationen über den ungefähren Energiebedarf des Hauses bzw. der Wohnungen eingetragen.

  • Der Energieausweis ist für alle Vermieter Pflicht - dabei ist es egal, ob es sich bei Ihrer Immobilie um einen Altbau oder Neubau handelt.
  • Mittlerweile müssen Sie auch einen Energieausweis besitzen, wenn das Gebäude als Altenheim, Schule, Büro oder Pflegeheim genutzt wird. 
  • Möchten  Sie ihr Haus verkaufen, dann kommen Sie ebenfalls nicht um dieses Dokument herum - Sie müssen es dem Käufer auf Verlangen vorlegen können.

Energiepass - Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis

Es gibt zwei Arten des Energieausweises (früher auch Energiepass genannt): den Bedarfsausweis und einen Verbrauchsausweis.

  • Im Verbrauchsausweis wird lediglich aufgrund des Energieverbrauchs der vergangenen drei Jahre eine Berechnung des zu erwartenden Verbrauchs berechnet. Er ist sehr günstig, sagt allerdings nichts über die Wärmedämmung des Gebäudes aus.
  • Der Bedarfsausweis (mittlerweile für die meisten Vermieter Pflicht) ist da schon sehr viel informativer: Hierfür muss zuerst ein technisches Gutachten über die Bauweise, Wärmedämmung und vorhandene Heizungsanlage des Hauses erstellt werden. Untersucht werden dabei auch Fenster, Dächer, Türen, Kellerdecken und Wände. 
  • Aufgrund dieser Untersuchungen kann ermittelt werden, wie gut die Wärmedämmung des Hauses ist - je schlechter die Dämmung, umso mehr Heizkosten erwarten die Mieter. Diese Kosten bzw. der Verbrauch können natürlich nur ungefähr im Vorfeld ermittelt werden - der tatsächliche Verbrauch ist erst bei der Nebenkostenabrechnung ersichtlich. 
  • Um diesen Energieverbrauch (und die damit verbundenen Kosten) möglichst gering zu halten, finden in diesem Ausweis häufig auch Empfehlungen für geeignete Sanierungsmaßnahmen der Immobilie.

Welcher Energieausweis wird benötigt?

Um zu wissen, welchen davon für Sie Pflicht ist, erkundigen Sie sich bitte unbedingt bei der für Ihr Bundesland zuständigen Behörde - dieser Artikel kann nur Anhaltspunkte geben, aber keine rechtsverbindliche Auskunft.

  • Angenommen, Ihre Immobilie wurde nach 1978 erbaut oder verfügt über mehr als fünf Wohneinheiten, dann können Sie selbst entscheiden, welchen Ausweis Sie erstellen lassen.
  • Für alle anderen Wohngebäude brauchen Sie als Vermieter den Bedarfsausweis.
  • Bei einer Neuvermietung hat jeder Mieter das Recht, von Ihnen die Vorlage des Energieausweises zu fordern. Als Vermieter haben Sie die Pflicht, dem Mietinteressenten einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Sollten Sie sich weigern oder keinen Ausweis besitzen, dann wird es richtig teuer - in diesem Fall droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.

Weitere Informationen zum Energieausweis finden Sie u. a. beim Bayerischen Staatsministerium.

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