Insolvenzausfallgeld - Hilfe für Arbeitnehmer
- Das Insolvenzausfallgeld, auch Insolvenzgeld genannt, ist eine staatliche Lohnersatzleistung, die die aufgelaufenen, noch auszuzahlenden Löhne eines zahlungsunfähigen Unternehmens auffangen soll.
- Der entsprechende Antrag ist bei der Bundesagentur für Arbeit zu stellen. Abgedeckt werden durch das Insolvenzausfallgeld drei Monatsgehälter vor der Entscheidung über den Insolvenzantrag, unabhängig davon, ob das Insolvenzverfahren befürwortet oder mangels Masse abgelehnt wird - eine Entscheidung, die seitens des zuständigen Amtsgerichts zu treffen ist.
Bitte bei der Beantragung zwingend beachten
- Hinsichtlich der Beantragung des Insolvenzausfallgeldes gilt eine Ausschlussfrist von zwei Monaten binnen Bekanntgabe der Insolvenz eines Unternehmens. Dies bedeutet, dass ein Arbeitnehmer von dem Zeitpunkt an, ab dem die Insolvenz des Unternehmens bekannt wird, genau zwei Monate Zeit hat, den Antrag auf Zahlung des Insolvenzausfallgeldes zu stellen. Das entsprechende Formular kann bei der Agentur für Arbeit persönlich in Empfang genommen, im Internet heruntergeladen, oder telefonisch angefordert werden.
- Aufgrund der Ausschlussfrist empfiehlt es sich, den Antrag baldmöglichst zu stellen und sich die Einreichung des Antrags schriftlich quittieren zu lassen. Der Anspruch eines Arbeitnehmers richtet sich nach dem ausstehenden Gehalt: Da das Insolvenzausfallgeld bis zu drei Monatsgehälter abdeckt, können auch diese erstattet werden. Wer jedoch geringere Ausstände zu beklagen hat, bekommt natürlich auch nur diesen Fehlbetrag ausgezahlt.
- Da eine Zahlung des Insolvenzausfallgeldes erst möglich ist, wenn über das Schicksal der Firma entschieden wurde, ist es außerdem möglich, seitens der Bundesagentur für Arbeit einen Vorschuss auf die beantragten Gelder zu erhalten. Dies setzt jedoch voraus, dass das Arbeitsverhältnis bereits beendet wurde, ein Antrag auf Durchführung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde und genügender Grund zu der Annahme besteht, dass die Voraussetzungen zur Zahlung des Insolvenzausfallgeldes erfüllt werden.
- Gesetzlich verankert ist das Insolvenzausfallgeld in den §§ 3, 165 ff. SGB III - hier können die Regelungen im Einzelnen nachgelesen werden.
- Sollten Sie sich bei der Beantragung des Insolvenzausfallgeldes mit unüberwindbaren Schwierigkeiten konfrontiert sehen, bekommen Sie Hilfe direkt in der Agentur für Arbeit, aber auch in karikativen Einrichtungen und Schuldenberatungsstellen.
Bei Zahlungsunfähigkeit oder drohender Zahlungsunfähigkeit muss ein Insolvenzantrag gestellt …
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