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Insolvenzantrag: Formular - Wissenswertes zu Form und Inhalt

Insolvenzverfahren werden gemäß der Insolvenzordnung nicht von Amts wegen hin eröffnet. Hierzu bedarf es ausdrücklich das Stellen eines Antrages. Ein Insolvenzantrag muss schriftlich eingereicht werden. Ein spezielles Formular gibt es lediglich für das Verbraucherinsolvenzverfahren.

Bei Antragsstellung müssen exakte Angaben gemacht werden.
Bei Antragsstellung müssen exakte Angaben gemacht werden.

Antragsberechtigte für ein Insolvenzverfahren sind die Gläubiger und der Schuldner. Die Insolvenzanmeldung kann vom Antragsteller bis zur Verfahrenseröffnung oder rechtskräftigen Abweisung des Antrages zurückgenommen werden.

Insolvenzantrag - antragsberechtigt Gläubiger und Schuldner

  • Zahlungsunfähige Unternehmer und Selbstständige beantragen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in schriftlicher Form mit den wesentlichen persönlichen Daten sowie allen Angaben zum Unternehmen. Im Gegensatz zum Verbraucherinsolvenzverfahren bedarf es keiner amtlichen Formulare für einen Insolvenzantrag. 
  • Das zuständige Insolvenzgericht wird nach Eingang des Schriftstücks einen Insolvenzgutachter einsetzen. Der kontaktiert den Schuldner, um die Verfahrensvoraussetzungen zu überprüfen. Zeigt sich der Schuldner kooperativ und bestehen an seiner Redlichkeit keine Zweifel, kann das Gutachten zügig angefertigt und das Insolvenzverfahren eröffnet werden. 
  • Neben dem Insolvenzantrag sind gleichzeitig ein Restschuldbefreiungsantrag und gegebenenfalls ein Kostenstundungsantrag zu stellen. Als privater Verbraucher reicht die bloße Schriftform nicht aus. Sie müssen für die Antragstellung ein vorgeschriebenes Formular verwenden. 

Formular nur für Verbraucherinsolvenz vorgeschrieben

  • Jedes Bundesland benennt ein Amtsgericht als zentrales Insolvenzgericht, welches für Regelinsolvenzverfahren zuständig ist. Für Berlin ist das beispielsweise das Amtsgericht Charlottenburg.
  • Für Verbraucherinsolvenzverfahren ist immer das Gericht am Wohnsitz des Schuldners zuständig. Grundlage bildet hierbei die entsprechende Postleitzahl, der ein bestimmter Gerichtsbezirk zugeordnet ist.
  • Wenn Sie Antragsformulare benötigen, wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht. Sie müssen das Gericht nicht persönlich aufsuchen. Denn mittlerweile erhalten Sie diese auch online auf den betreffenden Websites. Teilweise lassen sie sich bereits vor dem Ausdrucken am Computer ausfüllen.

Unterscheiden müssen Sie dabei zwischen dem Eigenantrag auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens sowie dem vorgeschriebenen Formular für die Verbraucherinsolvenz.

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