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Insolvenz und die Konsequenzen - das sollten Sie dabei beachten

Die Insolvenz als Chance begreifen
Die Insolvenz als Chance begreifen
Die Konsequenzen einer Insolvenz sind vielgestaltig. Egal wie es ist, im Fall des Falles sind Sie verpflichtet, die Insolvenz zu beantragen. Dann gilt es, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Die Insolvenz gibt es in zwei Ausprägungen. Die Konsequenzen sind teilweise die Gleichen, teilweise auch unterschiedlich.

Insolvenz gibt es in privater und unternehmerischer Prägung

  • Es gibt die Privatinsolvenz, wenn Sie höchstens 19 Gläubiger haben und die Regelinsolvenz, wenn Sie mehr als 19 Gläubiger haben.
  • Im Fall einer Regelinsolvenz sind Sie verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn Sie als Geschäftsführer oder Vorstand eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) oder einen eingetragenen Verein vertreten.

Freiheitsstrafen gehören zu den gewichtigsten Konsequenzen

  • Stellen Sie nicht binnen drei Wochen, nachdem Sie die Zahlungsunfähigkeit oder die bilanzielle Überschuldung festgestellt haben, einen Insolvenzantrag, machen Sie sich strafbar. Die Rechtsprechung ist teils gnadenlos und verhängt im Regelfall Freiheitsstrafen mit Bewährung.
  • Zu den einschneidendsten Konsequenzen gehört somit das Risiko einer Freiheitsstrafe, mit der Folge, dass Sie wegen eines Vermögensdelikts als vorbestraft gelten und für die nächsten fünf Jahre nicht mehr als Geschäftsführer einer GmbH arbeiten dürfen. Sie haben faktisch Berufsverbot.
  • Soweit Sie fristgerecht Insolvenzantrag gestellt haben und sich als Geschäftsführer nichts haben zuschulden kommen lassen, gehen Sie letztlich unbelastet aus der Situation hervor.
  • Soweit Ihnen hinsichtlich Ihrer GmbH-Geschäftsführung Vorwürfe gemacht werden, haften Sie privat für die den Gläubigern entstandenen Schäden.

Nach der Wohlverhaltensphase sind Sie saniert

  • Bei einer privaten Insolvenz müssen Sie sechs Jahre lang die Wohlverhaltensphase überstehen. In dieser Zeit sind Sie verpflichtet, den pfändbaren Anteil Ihres Einkommens an die Gläubiger abzuführen und stehen faktisch unter der Aufsicht eines vom Insolvenzgericht bestellten Treuhänders. Immerhin: Wenn Sie danach die Restschuldbefreiung erlangen, gelten Sie als saniert und damit wieder als kreditfähig.
  • Zu den Konsequenzen einer Insolvenz gehört auch, dass die Insolvenz im Schuldnerverzeichnis der Amtsgerichte eingetragen wird. Das Schuldnerverzeichnis kann von jedem, der ein berechtigtes Interesse nachweist, eingesehen werden.
  • Aus diesem Verzeichnis informiert sich auch die Schufa, sodass Ihre Kreditwürdigkeit beeinträchtigt ist, soweit Sie eine private Insolvenz durchlaufen. 
  • In USA gilt jeder, der eine Insolvenz durchlaufen hat, als Held und für höhere Dienste qualifiziert, in Deutschland hingegen gelten Sie eher als Verlierer. Dass Sie damit spezielle Erfahrungen und Kenntnisse vorweisen können, interessiert hier niemanden.
  • Insoweit sollten Sie eine Insolvenz durchaus als Chance begreifen, da Sie alle Voraussetzungen mitbringen, es beim nächsten Mal besser zu machen. Das, was Sie hinter sich haben, haben viele andere noch vor sich.
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