Es ist kein Geheimnis, dass Banken auf Kreditsicherheiten großen Wert legen. Die Bank ist im eigenen Interesse dazu verpflichtet, das Risiko eines Zahlungsausfalls gering zu halten. Akzeptieren wird die Bank jede Kreditsicherheit, auch wenn diese unterschiedlich bewertet werden und somit die Konditionen wesentlich beeinflussen.
Kreditsicherheiten - Grundschuld und Hypothek
Kreditsicherheiten werten Banken sehr unterschiedlich. Ein Grundstück verbunden mit der Möglichkeit zur Grundschuld ist für die Bank um einiges attraktiver als eine Sicherungsübereignung von Forderungen.
- Will man ein Grundstück mit einem Grundpfandrecht belasten, kann das durch eine Hypothek oder eine Grundschuld geschehen. Das Grundstück wird durch diese Art der Kreditsicherheiten belastet. Die Höhe der Haftung gibt die entsprechende eingetragene Geldsumme vor. Im Zuge der Rückzahlung vermindert sich die Haftung. Kommt der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, wird die Bank die grundschuldbelastete Immobilie verwerten, um Forderungen auszugleichen.
- In der Umgangssprache wird häufig von der Hypothek gesprochen, obwohl die Grundschuld gemeint ist. Denn während die Hypothek an eine bestimmte Forderung gebunden ist, ist das bei der Grundschuld nicht der Fall.
- Dadurch ist sie vielseitiger einsetzbar. Sie lässt sich nicht nur als Sicherheit für eine Verbindlichkeit, sondern für mehrere unterschiedliche Verbindlichkeiten nutzen. Durch eine einmal aufgenommene Grundschuld können Sie mehrere Darlehen besichern. Einmal eingetragen kann sie in der Zukunft bei erneuter Kreditaufnahme weiter genutzt werden. Das spart Zeit und Kosten.
Beim Erwerb einer Immobilie übernimmt meist eine Bank die Finanzierung. Von Vorteil ist ein …
Teure Überraschung vermeiden
Auch wenn Sie als Immobilieneigentümer die Bankverhandlung mit Zuversicht angehen können, sollten Sie sich vor Überraschungen schützen.
- Kontrollieren Sie in jedem Fall Grundbucheinträge. Eine mitunter beträchtliche Wertminderung in den Augen der Bank bedeuten beispielsweise Wegerechte, Nießbrauch, Altenteile und Verfügungsbeschränkungen.
- Eine Grundschuld lässt sich verbrieft oder als reine Buchgrundschuld mit Grundbucheintrag bestellen. Den Unterschied macht die Art und Weise der Grundschuldabtretung aus. Bei der Buchgrundschuld muss die Abtretung ins Grundbuch eingetragen werden, damit sie rechtlich wirksam wird.
- Im Gegensatz dazu reicht es bei der Briefgrundschuld aus, dem neuen Gläubiger den zugehörigen Brief auszuhändigen und die Abtretungserklärung vom Notar beglaubigen zu lassen.
- Ihre Bank wird einige Objektarten mehr, andere weniger bevorzugen. Interessant sind vermietete oder selbst bewohnte Wohnhäuser und Eigentumswohnungen. Gern gesehen sind Grundstücke (idealerweise Wohngrundstücke). Als Sicherheiten kommen auch Ladenlokale und gut gelegene Büroimmobilien infrage. Lediglich wenn die Verfügbarkeit stark eingeschränkt sein sollte, kann Ihr Grundstück nicht als Sicherheit akzeptiert werden.
Sie können bereits vor der Bankverhandlung eine Grundschuld zu Ihren Gunsten bestellen. Meist werden diese Grundschulden als Briefgrundschuld bestellt. Damit erfüllen Sie beste Voraussetzungen, um einen Kredit schnell bewilligt zu bekommen. Den Grundschuldbrief bringen Sie zu den Verhandlungen mit. Für eine Kreditauszahlung ist diese Eigentümergrundschuld an den Geldgeber abzutreten.
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