Der Lebenslauf ist ein wichtiger Bestandteil einer jeden Bewerbung. Sie sollten Ihren schulischen und beruflichen Werdegang so darstellen, dass er realistisch ist. Trotzdem ist es erlaubt, dass Sie alles, was Sie bislang in Ihrem Leben gemacht haben, positiv darstellen. Falsche Angaben sind jedoch tabu. Neben den Informationen Ihrer schulischen und beruflichen Laufbahn möchte Ihr potenzieller Arbeitgeber auch private Informationen von Ihnen bekommen. Von diesen müssen Sie jedoch nicht alles preisgeben.
Der Lebenslauf soll ein erstes Bild von Ihnen widerspiegeln
- Mit dem Lebenslauf macht sich Ihr potenzieller Arbeitgeber ein erstes Bild von Ihnen. Er möchte wissen, ob Sie für die Aufgaben, die er zu vergeben hat, geeignet sind und ob Sie die dafür notwendige Qualifikation besitzen. Sie sollten in dem Lebenslauf übersichtlich und möglichst lückenlos darstellen, was Sie für eine Ausbildung haben und welche berufliche Laufbahn Sie bislang eingeschlagen haben.
- Zeiten der Arbeitslosigkeit müssen Sie nicht verschweigen. Haben Sie jedoch mehrere Jahre nicht gearbeitet, könnte sich dies negativ auf Ihr Bild auswirken, auch dann, wenn Sie erkrankt waren oder alles versucht haben, um sich wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern. Wenn Sie in dieser Zeit andere Tätigkeiten übernommen haben, wie Ehrenämter oder Aushilfsjobs, sollten Sie dies angeben. So erkennt der potenzielle Arbeitgeber Ihren guten Willen und entnimmt diesen Tätigkeiten vielleicht auch eine Qualifikation, die nützlich für die vakante Stelle ist.
Zum Familienstand müssen Sie keine Angaben machen
- Ein Lebenslauf sollte auch private Angaben enthalten. Name, Adresse und Telefonnummer und, wenn Sie haben, eine E-Mail-Adresse müssen verpflichtend angegeben werden. Aufgrund dieser Angaben kann ein potenzieller Arbeitgeber nach Ihnen im Internet suchen und sich weitere Informationen beschaffen. Dies können Sie nicht verhindern, jedoch sollten Sie vorsichtig mit der Hinterlegung persönlicher Informationen im Internet sein. Besonders soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter stellen eine beliebte Informationsquelle vor der Einstellung neuer Mitarbeiter dar. Zudem kann der potenzielle Arbeitgeber in Google Earth schauen, wo Sie wohnen. Dies können Sie nicht verhindern.
- Eigentlich ist es gesetzlich verboten, dass Bewerber aufgrund ihrer Herkunft oder ihrer persönlichen Lebensweise benachteiligt werden. In der Praxis ist dies aber häufig doch der Fall. Es ist schwierig einzuschätzen, ob ein Arbeitgeber es bei einer Frau im mittleren Lebensalter als positiv oder negativ betrachtet, wenn sie ledig ist und keine Kinder hat. Ebenso kann es negativ gewertet werden, wenn eine Frau unter dreißig bereits Mutter von drei Kindern, aber nicht verheiratet ist. Wenn Ihrer Bewerbung nicht entsprochen wird, werden Sie in der Regel mitgeteilt bekommen, dass sich der Betrieb für die Einstellung eines anderen Mitarbeiters entschieden hat. Sie erfahren jedoch nicht, ob Ihre persönliche Situation oder Ihre berufliche Qualifikation ausschlaggebend war.
- Machen Sie keine Angaben zu Familienstand und Kindern, kann das ebenfalls negativ gewertet werden, denn der Arbeitgeber möchte sich ein Bild von Ihnen machen. Es ist eine Gratwanderung, bei der Sie sich für eine Option entscheiden müssen.
Ein detaillierter Lebenslauf enthält genaue Angaben dazu, welche beruflichen Stationen Sie bisher …
Geben Sie Ihren Familienstand und die Anzahl Ihrer Kinder an, denn das schafft bei vielen Arbeitgebern Vertrauen. Wenn Sie die Stelle nicht bekommen, sollten Sie davon ausgehen, dass Sie bei einer Erkrankung der Kinder auch Probleme bekommen hätten. Leben Sie allein oder sind Sie geschieden, ist dies kein Makel, für den Sie sich schämen müssten. Machen Sie wahrheitsgemäße Angaben. Dies ist vor allem dann am günstigsten, wenn Sie wirklich eingestellt werden. Sind Sie mit einem gleichgeschlechtigen Partner verheiratet, brauchen Sie dies nicht in Ihrem Lebenslauf anzugeben. Ebenso sollten Fragen nach einer Schwangerschaft oder einem bestehenden Kinderwunsch nicht beantwortet werden.
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