Natürlich sind Hörgeräte nicht ganz billig, allein schon deshalb wurde die Hörgeräteversicherung auch eingeführt. Allerdings sollten Sie sich im Vorfeld genau erkundigen, ob diese für Sie, sofern Sie ein Hörgerät besitzen, von Vorteil ist oder nicht. Für die Berechnung sind hier nämlich einige Faktoren zu beachten.
Die Hörgeräteversicherung - die Leistungen
- Wenn Sie eine Hörgeräteversicherung abschließen, sollten Sie wissen, dass diese für maximal 4 Jahre abgeschlossen werden kann.
- Die Leistungen sind derer einer Hausratversicherung sehr ähnlich, da zum Beispiel Diebstahl, Elementarschäden, Beschädigungen, Bruch und sogar die unsachgemäße Handhabung hier versichert sind. Des Weiteren ist selbst der Verlust eines oder mehrerer Hörgeräte mitversichert.
Eine Hörgeräteversicherung ist Abwägungssache
- Bei einer Hörgeräteversicherung wird der Versicherungsbeitrag durch eine Einmalzahlung getilgt.
- Wenn Sie eine solche Versicherung abschließen, sollten Sie die Versicherungssumme nach dem tatsächlichen Kaufpreis des oder der Geräte wählen. Vergleichen Sie die Versicherungsunternehmen.
- Da ja Ihre Krankenkasse für diese Hörgeräte zumindest einen Teil der Kosten übernommen hat, sollten Sie sich vor Abschluss einer Hörgeräteversicherung erkundigen, inwieweit Kosten für notwendige Reparaturen oder Verlusten übernommen werden.
- Nur so können Sie vergleichen, ob Sie überhaupt eine solche Versicherung benötigen. Sie sollten nämlich auch wissen, dass die Versicherungsunternehmen bei dieser Versicherung einen Eigenanteil des Kunden zwischen 25 bis 35% festlegen. Die Hörgeräteversicherung erlischt, sobald es zu einem Totalverlust Ihrer Hörgeräte und damit zu einer Erstattung kommt.
Sie möchten die Kostenübernahme für die Behandlung beim Heilpraktiker bei der Krankenkasse …
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