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Heizkostennachzahlung und dann Mieterhöhung - was tun?

Eine Mieterhöhung kann schlimme Folgen haben.
Eine Mieterhöhung kann schlimme Folgen haben.
Theoretisch kann jedem Mieter eine Heizkostennachzahlung ins Haus flattern. Dies ist natürlich ärgerlich, aber verständlich. Doch was soll der Mieter unternehmen, wenn er anschließend eine Mieterhöhung erhält?

Warum eine Heizkostennachzahlung gefordert wird

  • Bevor Sie sich selbst die Frage beantworten können, was Sie bei einer Mieterhöhung unternehmen sollen, nachdem Sie bereits eine Heizkostennachzahlung erhielten, müssen Sie Ihre monatlich gezahlte Miete im Detail betrachten: Bezahlen Sie eine Kaltmiete, zu der zusätzlich Nebenkosten gezahlt werden? Oder bezahlen Sie eine pauschale Warmmiete, in der die Nebenkosten bereits enthalten sind?
  • Diese zwei unterschiedlichen Varianten nehmen einen entscheidenden Einfluss darauf, wie Sie bei einer Mieterhöhung reagieren sollten. Denn eine Mieterhöhung kann der Vermieter nicht ohne Weiteres veranschlagen, die Erhöhung der Nebenkosten sehr wohl. Diese Aussage verdeutlicht ebenfalls, dass Sie bei einer Mieterhöhung immer darauf achten sollten, ob die Miete oder die Nebenkosten erhöht wurden.

Wann die Mieterhöhung gültig ist

  • Sollten Sie eine pauschale Warmmiete bezahlen, in der bereits alle Nebenkosten eingerechnet sind, dann kann Ihr Vermieter die Mieterhöhung nicht ohne Weiteres durchsetzen. Eine Mieterhöhung ist nur dann gültig, wenn zum Beispiel größere Reparaturen oder eine Sanierung durchgeführt werden müssen. Sollte dies der Fall sein, dann hat der Mieter zwar triftige Gründe die Miete zu erhöhen, aber Sie müssen das trotzdem nicht akzeptieren. Eine Erhöhung findet nur dann statt, wenn Sie als Mieter dieser Erhöhung zustimmen. Hierzu muss Ihnen der Vermieter eine angemessene Zeit zum Überlegen geben (mindestens zwei Monate). Ferner darf eine Erhöhung frühestens nach 12 Monaten (nach Ihrem Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung) stattfinden und innerhalb von drei Jahren maximal 20% betragen.  
  • Zahlen Sie eine Kaltmiete, bei der die Nebenkosten separat berechnet werden? Wenn in diesem Fall der Vermieter die Kaltmiete erhöht, dann gelten dieselben Regeln wie bei der Warmmiete. Sollten jedoch die Nebenkosten erhöht werden, nachdem Sie eine Heizkostennachzahlung erhielten, dann hat der Vermieter berechtigte Gründe die Nebenkosten zu erhöhen. Denn mit den Nebenkosten bezahlen Sie einen Vorschuss auf die tatsächlich produzierten Heizkosten und nachdem der Vermieter in der Regel die Heizkosten im Voraus bezahlt (z.B. Anlieferung von Heizöl), darf er auch die Nebenkostenvorauszahlung erhöhen. Dies darf der Vermieter jedoch nur in dem Rahmen tun, wie die Heizkostennachzahlung ausfiel. Beispiel: Sie mussten 200 Euro als Heizkosten nachzahlen, dann würde dies einen monatlichen Betrag von 16,66 Euro ergeben. Sollte der Vermieter die Nebenkosten um 50 Euro erhöhen wollen, dann wäre dies zu hoch. Selbstverständlich müssen Sie der Erhöhung der Nebenkosten ebenso zustimmen wie einer Mieterhöhung. Alternativ können Sie nächstes Jahr wieder die Heizkostennachzahlung in einem Betrag übernehmen.

Fazit: Überprüfen Sie immer zuerst, was erhöht wurde: die Miete oder die Nebenkosten. Anschließend sollten Sie die Erhöhung mit den ortsüblichen Mieten vergleichen. Lassen Sie sich genügend Zeit, um diese Erhöhung zu akzeptieren oder nicht. Denken Sie daran, dass die Mieterhöhung nicht rechtsgültig wird, wenn Sie als Mieter nicht zustimmen.

helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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