Alle Kategorien
Suche

Heilmittelkatalog - Informatives

Es gibt leider noch nicht so viele Patienten, die viel über den Heilmittelkatalog wissen. Das sollten Sie aber, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Was sind Heilmittel?

Der Heilmittelkatalog ist für Patienten sehr wichtig.
Der Heilmittelkatalog ist für Patienten sehr wichtig.

Was Sie benötigen:

  • Krankenkasse
  • Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK)

Was der Heilmittelkatalog ist

Es gibt sogenannte Heilmittelrichtlinien, die bundesweit gelten und die die Versorgung der Patienten regeln.

  • Der Heilmittelkatalog ist ein Bestandteil der Heilmittelrichtlinien. Für Ihren behandelnden Arzt ist dieser Heilmittelkatalog wichtig, damit er nachschlagen kann, welche Mittel für Sie für die beste Versorgung angemessen sind. Dazu gehören die Diagnose und die entsprechende Menge. Ein Beispiel: Der Orthopäde verordnet Ihnen Massagen, wegen eines Rückenleidens. Als Kassenpatient stehen Ihnen erst einmal sechs Behandlungen pro Quartal zu.
  • Vertragsärzte verordnen Heilmittel ohne eine Krankenkassengenehmigung, wenn die Gesamtmenge nach dem Katalog stimmig ist. Wird beispielsweise eine Verordnung darüber hinaus in Anspruch genommen, muss diese der Kasse mit einer Begründung zur Genehmigung vorgelegt werden.
  • Der Katalog ist ein Leitfaden für Ärzte. Dazu gehören unter anderem die Physiotherapie wie beispielsweise Wärmebehandlungen, Krankengymnastik oder Massagen. Aber auch die Verordnung für eine logopädische Behandlung. Es gibt einen Onlinekatalog, in dem Sie alle Heilmittel ersehen können.
  • Die Richtlinien werden von dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GemBA) definiert. Diese gelten bundesweit für alle Krankenkassen.

So beantragen Sie aus diesem Katalog Leistungen

  • Grundsätzlich brauchen Sie keine Heilmittel nach dem Heilmittelkatalog beantragen. Der Arzt ist darüber informiert, was er verordnen darf und kann. Werden bestimmte Heilmittel benötigt, muss der Arzt ein Formular ausfüllen (liegt im Allgemeinen in der Praxis vor). Das Formular muss dann der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden. Dies kann zum Beispiel eine gerätegestützte Krankengymnastik oder eine medizinische Rehabilitation sein.
  • Im Regelfall müssen allerdings Heilmittel aus dem Heilmittelkatalog nicht genehmigt werden. Dazu zählt auch eine Lymphdrainage bei einem Lymphödem.
  • Damit dies von der Krankenkasse genehmigt wird, ist es meist erforderlich (Rehabilitation), dass Sie sich dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) vorstellen müssen.

Erst, wenn Ihnen die Genehmigung vorliegt, können Sie das erforderliche Heilmittel erlangen.

Teilen:
Der Inhalt der Seiten von www.helpster.de wurde mit größter Sorgfalt, nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann gleichwohl keine Gewähr übernommen werden. Aus diesem Grund ist jegliche Haftung für eventuelle Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Informationsangebots ausgeschlossen. Informationen und Artikel dürfen auf keinen Fall als Ersatz für professionelle Beratung und/oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Ärzte angesehen werden. Der Inhalt von www.helpster.de kann und darf nicht verwendet werden, um eigenständig Diagnosen zu stellen oder Behandlungen anzufangen.