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Hausordnung für Ferienwohnung - Tipps

Ordnung ist das halbe Leben. Das gilt auch für den Aufenthalt in einer Ferienwohnung. Eine Hausordnung sollte den Mieter auf die wichtigen Dinge hinweisen.

Auch in Ferienwohnungen gilt "Haushaltsdisziplin".
Auch in Ferienwohnungen gilt "Haushaltsdisziplin".

Wenn Sie eine Ferienwohnung vermieten oder selbst anmieten, schließen Sie einen befristeten Mietvertrag. Die eigentlichen Details des Aufenthalts finden in einem solchen Mietvertrag aufgrund ihrer Fülle regelmäßig keinen Platz. Sinnvoller ist es, sie in einer Hausordnung zu formulieren. Diese Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags.

Die Hausordnung regelt die Details des Aufenthalts

Weisen Sie den Mieter in der Hausordnung darauf hin, dass er die Wohnung so hinterlassen muss, wie er sie bei seinem Einzug vorzufinden wünscht. Der Aufenthalt soll von dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme geprägt sein.

  • Vermeidbarer Lärm ist zu unterlassen. Insbesondere sind die Nachtzeit ab 22 Uhr bis 7 Uhr morgens, die Mittagszeit von 13 bis 15 Uhr und die Sonntagsruhe einzuhalten. Fernseher und Radiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
  • Der Aufenthalt im Freien darf die Nachbarn nicht stören. Gespräche sind in Zimmerlautstärke zu führen. Festlichkeiten aus besonderem Anlass sollten ab 22 Uhr in die Innenräume der Ferienwohnung verlegt werden.

Auch in einer Ferienwohnung gilt die haushaltsübliche Sorgfalt

  • Türen und Fenster sind insbesondere beim Verlassen der Wohnung abzuschließen. Bei Undichtigkeiten oder sonstigen Mängeln an Gas- und Wasserleitungen sind sofort der Vermieter oder die Stadtwerke zu verständigen.
  • In die Toiletten dürfen keine Haus- und Küchenabfälle, Papierwindeln und ähnliche stopfende Materialien eingeworfen werden.
  • Fahrzeuge dürfen nicht gewaschen werden. Ölwechsel und Reparaturmaßnahmen sind nicht gestattet.
  • Wurde in der Ferienwohnung die Tierhaltung gestattet, ist darauf zu achten, dass durch das Tier Wohnung und Garten nicht verschmutzt oder beschädigt werden. Verunreinigungen sind sofort zu beseitigen.

Ansonsten schreiben Sie alles in die Hausordnung hinein, was Ihnen persönlich wichtig erscheint. Dieser Text ist natürlich nur eine Orientierungshilfe. Lassen Sie sich gegebenenfalls auch rechtlich beraten.

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