Ein Hauskauf muss notariell beurkundet werden. Nur der Notar kann die Eigentumsumschreibung im Grundbuch veranlassen. Wenn Sie den Hauskauf beurkunden, haben Sie das Haus regelmäßig vorher besichtigt. Blind zu kaufen, wäre unverantwortlich.
Hauskauf erfolgt sowie besichtigt
- Im Notarvertrag finden Sie regelmäßig den Hinweis, dass Ihnen der Verkäufer das Haus so übergibt, wie Sie es besichtigt haben. Jegliche Sachmängelhaftung wird ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet allenfalls für Mängel, die er kennt und Ihnen gegenüber arglistig verschwiegen hat.
- Nach dem Hauskauf werden Sie das Haus normalerweise übernehmen können, sobald Sie den Kaufpreis bezahlt haben und der Verkäufer das Haus geräumt hat.
- Ein Übergabeprotokoll ist nicht immer unbedingt notwendig, da Sie das Haus schließlich so übernehmen, wie Sie es im Notarvertrag beurkundet haben.
Übergabeprotokoll dokumentiert den Status quo
- Achten Sie darauf, dass das Haus tatsächlich vollständig geräumt ist. Sollten noch Gegenstände des Verkäufers vorhanden sein, vermerken Sie diese im Detail. Sie verhindern damit den eventuellen Vorwurf des Verkäufers im Nachhinein, dass Gegenstände fehlen.
- Bemerken Sie Auffälligkeiten, beispielsweise Risse oder Feuchtigkeitsschäden im Mauerwerk, die vorher bei Ihrer Besichtigung noch nicht vorhanden waren, listen Sie diese im Übergabeprotokoll auf.
- Lesen Sie gemeinsam die Zählerstände für Strom, Gas und Wasser ab.
- Besprechen Sie mit dem Verkäufer, ob Sie die bestehende Gebäudeversicherung übernehmen oder kündigen. Als Käufer übernehmen Sie zunächst die bestehende Gebäudeversicherung des Verkäufers, haben aber ein außerordentliches Kündigungsrecht und können eine eigene Versicherung abschließen.
- Lassen Sie sich alle Schlüssel des Gebäudes aushändigen und notieren Sie Anzahl und Zugehörigkeit.
- Notieren Sie alles, was Sie besprechen und für von Belang halten.
Die Finanzierung Ihres Hauskaufs steht, der Notarvertrag ist unterschrieben. Dann steht der …
Sie müssen beide das Protokoll unterschreiben
- Entscheidend ist, dass auch der Verkäufer das Übergabeprotokoll persönlich unterschreibt. Ohne seine Unterschrift ist es wertlos.
- Im Idealfall haben Sie einen neutralen Zeugen dabei, der das Übergabeprotokoll mit unterschreibt.
- Bedenken Sie, dass das Übergabeprotokoll die Grundlage ist, falls Sie sich mit dem Verkäufer später wegen irgendwelcher Ungereimtheiten auseinandersetzen müssen.
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