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Haushaltshilfen sind steuerlich absetzbar - so geben Sie sie in der Steuererklärung an

Wenn Sie sich um das alljährliche Ausfüllen der Steuererklärung kümmern müssen, sollten Sie sich wegen der steuerlichen Absetzbarkeit für entstandene Aufwendungen regelmäßig durch das Lesen von Fachzeitschriften oder anderweitiger Wissensbeschaffung auf dem Laufenden halten. Denn allein im privaten Haushalt lassen sich durch das Sammeln von Belegen, die durch Aufwendungen bzw. Ausgaben für Haushaltsdienstleistungen entstanden sind, einige Steuern sparen.

Steuererklärung richtig ausfüllen.
Steuererklärung richtig ausfüllen.

Was Sie benötigen:

  • Überweisungsbelege
  • Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
  • Angabe der Art der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Privathaushalt
  • Art der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, Hilfen im Haushalt
  • Pflege und Betreuung im Haushalt
  • Angaben der Aufwendungen abzüglich der bereits erhaltenen Erstattungen

Haushaltshilfen steuerlich im Einkommensteuerformular richtig angeben

  • Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen im Privathaushalt, die durch fremde Dienstleister erbracht werden, sind bis zu einer bestimmten Grenze steuerlich absetzbar und führen somit zu einer Steuererstattung im entsprechenden Kalenderjahr. 
  • Zu den steuerermäßigenden Aufwendungen zählen unter anderem die Wohnungsreinigung, das Mähen des Rasens mit üblicher Gartenarbeit sowie die Betreuung von Familienangehörigen.
  • Sortieren Sie zunächst Ihre gesammelten Belege nach Art der Tätigkeit, dem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis und nach den Kriterien, die die aktuellen Voraussetzungen erfüllen müssen, um absetzbar nach dem gültigen Steuerrecht  bleiben. In der Rubrik „Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“ können Sie Ihre Aufwendungen, die Sie zuvor klar und übersichtlich als Aufstellung und Nachweis vorbereitet haben, angeben bzw. absetzen.
  • Dazu stehen im Formular fünf verschiedene Aufwendungsarten zum Eintragen zur Verfügung.

Absetzbarkeit hängt von der Vollständigkeit der Ausgabenbelege ab

  • Um die Ausgaben durch das Finanzamt steuerlich anerkannt zu bekommen, müssen einige grundsätzliche Angaben auf den Überweisungsbelegen bzw. Quittungen vermerkt sein. Dazu zählen die vollständige Adresse des Dienstleisters oder der Haushaltshilfe, die Angabe der Art und Dauer der Tätigkeit sowie der genaue Geldbetrag. 
  • Als Steuerpflichtiger müssen Sie den Abzug in der dafür richtigen Spalte des Mantelbogens beantragen und die entsprechenden Aufwendungen durch Vorlage einer gültigen Rechnung und des Zahlungsnachweises auf das Konto des Erbringers belegen. Es genügt der Beleg eines Kreditinstitutes.
  • Es ist zu beachten, dass Barzahlungen nicht vom Finanzamt anerkannt werden.

Freibetrag sichert frühere steuerliche Absetzbarkeit bei steuerpflichtigen Arbeitnehmer

  • Wenn Sie einen entsprechenden Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte für diese Aufwendungen rechtzeitig eintragen lassen, profitieren Sie bereits früher von diesen Steuerersparnissen.
  • Die normale Erstattung bzw. Steuerermäßigung wirkt sich sonst grundsätzlich erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung im entsprechenden Kalenderjahr aus und Sie müssen davon ausgehen, dass Ihre entstandenen Kosten später absetzbar sind, was sich bei finanziellen Engpässen nachteilig auswirkt.
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