Haushaltshilfen sind steuerlich absetzbar
Durch die Schaffung von Minijobs sind die Zeiten vorbei, in denen einen Haushaltshilfe gearbeitet hat, ohne die Möglichkeit einer Sozialversicherung.
- Wenn Sie eine Haushaltshilfe auf 400-Euro-Basis anstellen, läuft die Abwicklung über die Knappschaft Bahn-See.
- Diese Institution wickelt alle Formalitäten für Jobs auf 400-Euro-Basis ab. Sie melden Ihre Haushaltshilfe dort über die auf der Homepage hinterlegten Formulare an. Als Arbeitgeber übernehmen Sie alle anfallenden Sozialversicherungsbeiträge.
- Die Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung betragen jeweils fünf Prozent. Die Umlage für Krankheit und Mutterschaft beträgt 0,74 Prozent und der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung 1,6 Prozent des Arbeitsentgeltes.
- Für die einheitliche pauschale Lohnsteuer zahlen Sie zwei Prozent des Entgeltes. Sollte Ihre Haushaltshilfe eine Steuerkarte vorlegen, so ist die Abführung der Lohnsteuer entsprechend des Eintrages vorzunehmen.
Durch die Möglichkeit, eine Putzfrau auf Minijob-Basis einzustellen, sind die Zeiten, in denen man …
Rentenversicherung bei Jobs auf 400-Euro-Basis erhöhen
- Eine Haushaltshilfe auf 400-Euro-Basis kann freiwillig ihre Ansprüche in der Gesetzlichen Rentenversicherung erhöhen. Dazu muss sie aus eigener Tasche die Differenz zwischen Ihren gezahlten fünf Prozent zur Rentenversicherung und dem regulären Beitragssatz entrichten.
- Steuerlich können Sie im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen die Haushaltshilfe auf 400-Euro-Basis geltend machen. Abzugsfähig sind 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 510 Euro pro Jahr.
Der Klassiker der früheren Jahre, Barzahlung ohne Sozialversicherung, gilt als Schwarzarbeit, und ist damit ein Straftatbestand.
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