Hausbesitzer haften für Schäden Dritter
Als Hausbesitzer denkt man im ersten Moment gar nicht daran, dass von dem Gebäude auch eine Gefahr für andere ausgehen kann. Ein umstürzender Baum, lose Ziegel oder Schnee, der in großen Mengen vom Dach rutscht, stellen eine Gefahr die Menschen auf der Straße dar.
- Es ist daher zwingend erforderlich, dass Sie im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mit abschließen. Hintergrund sind weniger Schäden an beispielsweise vor dem Haus abgestellten Fahrzeugen, sondern vielmehr Personenschäden.
- Wenn Sie als Hausbesitzer auf Ihrem Grundstück einen Öltank haben, sollten Sie unbedingt eine Umwelthaftpflicht-Versicherung zeichnen. Es ist unerheblich, ob der Tank ober- oder unterirdisch aufgestellt ist - die Kosten für eine Dekontaminierung des Erdreiches bei Austritt von Heizöl gehen in die Tausende.
Versicherung für das Haus genau berechnen
- Normalerweise werden Häuser nicht bar bezahlt, wer Hausbesitzer wird, zahlt die ersten Jahre eine Hypothek zurück. Aus diesem Grund verlangen Banken, dass auf jeden Fall eine Feuerversicherung abgeschlossen wird.
- Die verbundene Wohngebäudeversicherung deckt aber noch weitere Gefahren ab. Die Vergangenheit hat immer wieder gezeigt, dass Sturme und Hagel schwere Schäden an Gebäuden anrichten.
- Darüber hinaus kann austretendes Leitungswasser das Mauerwerk zerstören, nasse Flecken im Keller treten immer wieder, gerade bei älteren Objekten auf. Diese Schäden können, ebenso wie Rohrbrüche auf dem Grundstück über eine Versicherung abgedeckt werden.
- Achten Sie als Hausbesitzer darauf, dass die Leitungswasserversicherung größtmöglichen Umfang hat. Das bedeutet, dass nicht nur Schäden durch Abwasserrohre bis zum Grundstück, sondern möglichst auch die Zulaufrohre mit versichert sind. Idealerweise endet der Versicherungsschutz an der Stelle, an der die Rohre mit den öffentlichen Rohrleitungen verbunden sind, also außerhalb des Grundstücks.
Bei der Gebäudehaftpflichtversicherung, besser bekannt als Haus- und …
Letztendlich besteht noch die Möglichkeit der Absicherung von Elementarschäden. Dazu gehören Erdrutsche, Lawinen und Schlammlawinen.
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