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Haus reservieren - welche Kosten können entstehen?

Hauskauf ist oft eine Entscheidung fürs ganze Leben.
Hauskauf ist oft eine Entscheidung fürs ganze Leben.
Wollen Hauseigentümer ihr Haus verkaufen, soll es meist schnell gehen. Wenn Sie dann kommen und den Traum reservieren lassen möchten, ist der Verkäufer wenig begeistert. Um dabei dennoch zum Zuge zu kommen, müssen Sie investieren und naturgemäß mit Kosten rechnen.

Ein alter Spruch lautet, dass ein Haus erst verkauft ist, wenn der Kaufvertrag notariell beurkundet ist. Alles was vorher besprochen und vereinbart wurde, bleibt letztlich rechtlich unerheblich, solange die notarielle Beurkundung nicht erfolgt.

Ein Haus wird selten bar bezahlt

Die Situation ist oft die Gleiche. Sie haben Ihr Traumhaus gefunden und möchten es eigentlich kaufen. Allerdings müssen Sie erst noch die dafür passende Finanzierung bewerkstelligen. Meist ist diese nicht über Nacht realisierbar. Sie müssen mit Ihrer Bank sprechen. Die Bank will wissen, in welches Objekt Sie investieren möchten. Nur ein werthaltiges Objekt gibt der Bank die Sicherheit, dass sie ihr Darlehen zurückerhält. Also müssen Sie vom Verkäufer alle notwendigen Unterlagen anfordern und der Bank präsentieren. Ohne weitere Absprachen riskieren Sie, dass der Verkäufer zwischenzeitlich das Objekt anderweitig verkauft.

  • Möchten Sie das Haus unbedingt kaufen, können Sie es „reservieren“ lassen. Damit haben Verkäufer aber in der Regel ein gewisses Problem. Der Verkäufer hat keinerlei Gewähr, dass Sie das Haus tatsächlich kaufen. Möglicherweise überlegen Sie es sich doch noch anders oder Sie scheitern mit Ihrer Finanzierung. Um den Verkäufer dennoch zu veranlassen, Ihnen das Objekt zu reservieren, müssen Sie ihm eine gewisse Sicherheit bieten. Nur dann fühlt sich der Verkäufer verpflichtet, andere Kaufinteressenten hintenanzustellen.
  • Der Verkäufer wird sich auf eine solche Aussage auch nur einlassen, wenn Sie eine zeitliche Befristung einbauen. Dann kann der Verkäufer nach deren Ablauf das Haus wieder anderweitig anbieten. Auch ist es überzeugend, konkrete Gründe zu benennen, weshalb Sie sich noch nicht entscheiden können.

Mit notarieller Kaufabsichtserklärung oder Kaufvertrag sicher reservieren

  • Eine erste Möglichkeit besteht in der Abgabe einer Kaufabsichtserklärung. Diese kann formlos vereinbart werden, bleibt dabei rechtlich ohne jede Bedeutung. Sie erklären gegenüber dem Käufer eben nur schriftlich, dass Sie das Objekt kaufen wollen.
  • Die einzige sichere Möglichkeit, das Objekt tatsächlich zu reservieren, besteht nur in einer notariellen Beurkundung. Dafür fallen auf Seiten des Notars Kosten an. Sie brauchen dazu keinen endgültigen Kaufvertrag zu beurkunden. Es genügt die Beurkundung eines Kaufvorvertrages. Auch darin bekunden Sie die Absicht, das Objekt kaufen zu wollen, erwerben aber im Regelfall das Recht, den endgültigen Kaufvertrag abschließen zu können. Der Verkäufer verpflichtet sich, Ihnen das Haus zu reservieren und es nicht anderweitig zu verkaufen.
  • Gleichermaßen können Sie natürlich auch einen endgültigen Kaufvertrag beurkunden. Dafür fallen höhere Notarkosten an. Voraussetzung ist, dass Sie sich einigermaßen sicher sein können, dass Sie das Objekt tatsächlich kaufen wollen und die Finanzierung dafür erhalten. Zugleich können Sie sich ein vertragliches Rücktrittsrecht einräumen lassen. Das Rücktrittsrecht kann sich auf bestimmte Rücktrittsgründe beziehen oder allgemein ausgestaltet sein.
  • In solchen Verträgen behalten sich Verkäufer bisweilen auch das Recht vor, eine Vertragsstrafe einzufordern, falls der Kaufvertrag nicht zu Stande kommt. Auch insoweit müssen Sie mit Kosten rechnen.

Die Notarkosten für die Beurkundung eines Kaufvertrages können Sie mit einem Kostenrechner kalkulieren.

Kalkulieren Sie die Kostenrisiken

  • Kosten in dieser Größenordnung lassen sich nur vertreten, wenn Sie davon ausgehen müssen, dass es für das Objekt tatsächlich noch andere ernsthafte Kaufinteressenten gibt. Lassen Sie sich von Verkäuferseite keinesfalls manipulieren, dass es noch andere Interessenten gäbe und die Beurkundung des Kaufvertrages unmittelbar bevorstehe. Wer zuerst beurkunde, bekomme das Objekt. Diese Aussage ist allenfalls dann als ernsthaft zu bewerten, wenn das Objekt so attraktiv ist, dass sich die Interessenten darum reißen.
  • Denken Sie daran, dass der Traum von den eigenen vier Wänden nicht zum Albtraum werden darf. Kalkulieren Sie Ihr Risiko immer so, dass Sie es vertreten können. Im Zweifelsfall sollten Sie eher auf ein Haus verzichten, als dass Sie sich auf unnötige Kostenrisiken einlassen. Es ist im Leben normal, dass wir nicht alles bekommen, was wir uns wünschen.

Sie können das Risiko insoweit minimieren, als Sie bereits präventiv versuchen, auf der Grundlage Ihrer Einkommensverhältnisse eine Finanzierungzusage Ihrer Bank zu bekommen. Finden Sie dann das passende Haus, sollte die Finanzierungzusage nur noch eine reine Formalie sein.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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