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Hartz-IV-Aufstocker - Rechtshinweise

Viele Menschen müssen sparsam haushalten.
Viele Menschen müssen sparsam haushalten.
Nicht immer reicht das Einkommen auch zum Leben. Auch wer erwerbstätig ist, kann daher hilfebedürftig im Sinne des SGB II sein. Wenn Sie als sogenannter "Aufstocker" Hartz IV beziehen, dann gelten für Sie bestimmte Freibeträge bzw. Absetzbeträge vom Einkommen.

Wenn Sie als Aufstocker Hartz IV beziehen, das heißt erwerbstätig sind, dann bleibt Ihnen am Ende mehr Geld als einem nichterwerbstätigen Leistungsbezieher. Denn bei der Berechnung der Leistungen müssen bestimmte Freibeträge berücksichtigt werden.

Als Aufstocker Hartz IV beziehen

  • Das SGB II regelt in § 11b die sogenannten Absetzbeträge vom Einkommen. Hierzu gehören beispielsweise die Sozialversicherungsbeiträge, die Sie vom Einkommen entrichten müssen.
  • Für Selbstständige, die ihr Einkommen mit Leistungen nach dem SGB II ergänzen müssen, ist insbesondere die Regelung des § 11 Abs. 1 Nr. 3 SGB II wichtig. Denn hiernach sind auch angemessene Beiträge zu privaten Versicherungen, die der Altersvorsorge dienen, vom Einkommen abzuziehen, wenn die entsprechende Person von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit ist.
  • Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist gem. § 11b Abs. 2 SGB II anstelle der einzelnen Absetzbeträge des Abs. 1 Nr. 3 - 5 ein Pauschalbetrag von hundert Euro abzuziehen. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn das Monatseinkommen die Grenze von 400 Euro übersteigt, und die Summe der ansonsten abzusetzenden Freibeträge hundert Euro übersteigt.
  • Für ein Einkommen, das über hundert Euro liegt, jedoch nicht mehr als tausend Euro beträgt, gilt ein weiterer Freibetrag von zwanzig Prozent und für ein Einkommen zwischen 1000,01 Euro und 1.200 Euro ein Freibetrag von zehn Prozent.

Selbstständige werden benachteiligt

  • Auch die Kompliziertheit der Regelungen des SGB II führt dazu, dass selbstständige tätige Aufstocker oft massiv benachteiligt werden. So kann Ihr Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit beispielsweise bei unter 400 Euro liegen, aber schon die notwendigen Versicherungsbeiträge übersteigen den Freibetrag von hundert Euro erheblich. Auch werden die Betriebskosten in der Regel höher liegen als hundert Euro.  
  • Wenn Sie als Selbstständiger Leistungen nach dem SGB II beziehen wollen, dann sollten Sie den Bewilligungsbescheid gründlich nachrechnen und sich gegebenenfalls anwaltlich beraten lassen. Sonst kann die Erwerbstätigkeit im schlimmsten Falle sogar nach hinten losgehen.

Auch wer Hartz IV bezieht, arbeitet oft den ganzen Tag lang. Nur reicht das Einkommen nicht immer für das eigene Auskommen.

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