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Handyvertrag stornieren - das sollten Sie dabei beachten

Unpassende Handyverträge können Sie stornieren.
Unpassende Handyverträge können Sie stornieren.
Einen Handyvertrag zu abschließen ist heutzutage keine große Sache mehr. Oft genug tritt danach das ein, was der Kaufmann "Vertragsreue" nennt: Man hätte mehr vergleichen, besser abwägen sollen... Stattdessen hat man nun einen Vertrag am Bein, den man so nicht will. Aber langsam: Unter gewissen Voraussetzungen können Sie den Vertrag noch stornieren.

Handyvertrag nicht übereilt abschließen

  • Damit Sie gar nicht erst in die Verlegenheit kommen, sich darüber Gedanken machen zu müssen, wie Sie aus der Nummer wieder herauskommen, sollten Sie einen Handyvertrag nur nach reiflicher Überlegung abschließen.
  • Hierzu gehört neben einem ausführlichen Anbieter- und Tarifvergleich auch ein Liquiditätscheck. Schließen Sie nur solche Verträge ab, die Sie auch dann noch bedienen können, wenn Sie plötzlich mit einem verminderten Einkommen zurechtkommen müssen.

Fehlgriff? - Verträge können Sie stornieren

Handyverträge lassen sich, wie andere Verträge auch, binnen vierzehn Tagen ab Abschluss ohne Angabe von Gründen stornieren. Genauere Auskunft gibt die Widerrufsbelehrung, die entweder in den AGB des Vertragsanbieters enthalten ist oder aber gesondert bei Vertragsschluss ausgehändigt wird. Um den nicht mehr gewünschten Handyvertrag zu stornieren, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Richten Sie ein Anschreiben an Ihren Vertragspartner, in dem Sie im Betreff Ihre Kundennummer sowie das Datum des Handyvertrages angeben.
  2. Teilen Sie schriftlich mit, den Vertrag stornieren zu wollen.
  3. Bitten Sie in Ihrem Schreiben auf jeden Fall um Übersendung einer Bestätigung.
  4. Versehen Sie Ihr Schreiben mit Ihrer Unterschrift. Falls Sie ein Vertragshandy bekommen haben, muss auch dieses zurückgesendet werden. Beachten Sie, dass hierfür unter Umständen eine andere Anschrift zu verwenden ist.

Sorgen Sie dafür, dass Ihr Schreiben dem Mobilfunkanbieter innerhalb der Zweiwochenfrist zugeht. Ist die Widerrufsfrist erst einmal abgelaufen, sind Sie an den Vertrag gebunden und können diesen nur noch mit Zustimmung des Vertragspartners beenden.

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