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Hagelschaden und Vollkasko - Informatives

Unwetter kann am Auto einen nicht unerheblichen Schaden verursachen. So kann es durchaus passieren, dass ein Hagelschaden im Autolack einen Schaden verursacht, dessen Behebung mehrere tausend Euro kostet. Dies können Sie jedoch von Ihrer Vollkaskoversicherung übernehmen lassen. Hierfür gelten jedoch Einschränkungen.

Die Vollkasko reguliert einen Hagelschaden.
Die Vollkasko reguliert einen Hagelschaden.

Vollkasko reguliert den Hagelschaden

  • Kommt es zu einem Schaden am Auto, der durch Hagelschauer verursacht wird, sollten Sie diesen unverzüglich Ihrer Teil- und Vollkaskoversicherung melden. Sind Sie hingegen lediglich haftpflichtversichert, so wird die Versicherung den Schaden nicht regulieren. Bei Vollkasko- und Teilkaskoversicherungen wird dieser Schaden reguliert.
  • Sie müssen bei einer Teilkaskoversicherung den Mindestbehalt selbst bezahlen. Die Versicherung reguliert nur den Schadensbetrag, der über dem vereinbarten Selbstbehalt liegt.
  • Unwetterschäden sind von den Kaskoversicherungen mit umfasst. Dies gilt übrigens auch für Brandschäden oder Explosionsschäden, Diebstahl, Raub, Glasbruch, Marderbisse und Schäden, die durch einen Kurzschluss verursacht werden.
  • Sie sind dann auch gegen Sturm- und Hochwasserschäden geschützt.
  • Bei einem Hagelschaden wird Ihnen der Schaden in der geschätzten Höhe ersetzt. Sie entscheiden dann selbst, ob Sie das Fahrzeug reparieren lassen wollen oder das Geld anderweitig verwenden. Die Versicherung gibt Ihnen keine Verwendung vor.  

Diese Einschränkung gilt für die Regulierung der Versicherung

  • Grundsätzlich ist es so, dass die Vollkasko Ihnen nur ein einziges Mal die Kosten für einen Hagelschaden ersetzt. Kommt es dann später erneut zu einem Schaden durch Hagel, den Sie der Versicherung melden, so wird die Regulierung abgelehnt werden.
  • Sie können diese Einschränkung in der Versicherungspolice nachlesen. Es wird kein weiterer Wertausgleich durchgeführt. Sie können dann selbst entscheiden, ob Sie den Schaden auf Ihre eigenen Kosten reparieren lassen oder nicht.
  • Der Versicherer ist nur in der Pflicht, einmalig wieder den alten Zustand des Fahrzeugs herzustellen. Er muss dies nicht bei jedem Unwetterschaden erneut wieder tun.
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