Warum eine Haftpflichtversicherung?
Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden, für die Sie persönlich haftbar sind.
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Dazu zählen nicht nur die sogenannten Vermögens- bzw. Sachschäden, sondern auch Personenschäden.
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Haftbar sind Sie immer dann, wenn durch Sie selbst oder durch einen Gegenstand, der Ihr Eigentum ist oder für den Sie verantwortlich sind, jemand anderem ein Schaden zugefügt wird.
Setzen Sie die Beiträge bei der Steuererklärung ab
Das Einkommensteuergesetz lässt den steuerlichen Abzug von sogenannten Vorsorgeaufwendungen unter bestimmten Bedingungen zu:
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Dabei handelt es sich um Sonderausgaben, sofern sie weder Betriebsausgaben noch Werbekosten sind. Sind Sie also selbstständig oder freiberuflich tätig, können Sie die Versicherungsbeiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzen. Falls dies auf Sie nicht zutrifft, ist die Absetzbarkeit im §10 Abs. 3a EStG geregelt.
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Allerdings sind gem. §10 Abs. 4 EStG die Höhe der Beiträge, die Sie in der Steuererklärung geltend machen können, beschränkt auf 2800 Euro. Diese Höchstgrenze beinhaltet die Beiträge für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie für Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfall-, Risikolebens- und Haftpflichtversicherungen. Bei Ehepaaren, die zusammen veranlagt werden, gilt natürlich der doppelte Betrag.
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Bei der Steuererklärung müssen Sie die Angaben für diese Versicherungen in der Anlage "Vorsorgeaufwand" eintragen. Erstellen Sie Ihre Erklärung mit Elster, so wählen Sie zu Ihren anderen Anlagen, zusätzlich diese Anlage aus. Bei anderen Programmen prüfen Sie gegebenenfalls, wie sich diese Anlage nennt.
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Unter Nr. 47 auf der zweiten Seite tragen Sie dann Ihre Unfall-, Risikolebens- und Haftpflichtversicherungen einzeln ein. Ehepaare können ihre Versicherungen auf einen Vordruck eintragen. Für jede Versicherung geben Sie die Art der Versicherung, die Versicherungsgesellschaft sowie die Versicherungsnummer an. Manche Finanzämter geben sich damit zufrieden, wenn nur die Versicherungsart angegeben wird, andere erwarten die kompletten Daten.
Viele Sonderausgaben können Sie in der jährlichen Erklärung Ihrer Einkommensteuer …
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