Das Versicherungsvertragsgesetz schreibt vor, dass Versicherte an den Überschüssen einer Lebensversicherung angemessen zu beteiligen sind. Versicherungsgesellschaften müssen Überschüsse ermitteln und gerecht verteilen.
Grundüberschuss eine Überschussart der Lebensversicherung
Als Grundüberschüsse wird in der Lebensversicherung eine spezielle Überschussart bezeichnet. Zu den einzelnen Komponenten der Überschussbeteiligung gehören Zinsgewinn, Risikogewinn, Schlussüberschuss sowie Kosten und weitere Gewinne.
- Zinsgewinn plus Grundüberschuss (genannt auch Grundüberschussanteil, Grundgewinnanteil) ergibt den laufenden Überschuss. Risikogewinn plus Kosten und weitere Gewinne bilden Grundüberschüsse.
- Ein prämienpflichtiger Versicherungsvertrag beinhaltet demnach einen Grundüberschuss in Prozent der Jahresprämie. Zugeteilt wird sein Anteil erstmalig zu Beginn des Vertrages, danach bei jedem neuen Prämienzahlungsabschnitt.
- Vor allem bei fondsgebundenen Lebensversicherungen ist es regelmäßig der Fall, dass als Komponenten der Überschussbeteiligung zum einen der Risikogewinn und zum anderen die Kosten und weitere Gewinne als Grundüberschussanteil bzw. Grundgewinnanteil zusammengefasst werden.
Es gibt viele Gründe, eine Lebensversicherung aufzulösen. Manchmal ist sie auch einfach nur im …
Versicherer kalkulieren Extragewinne
Entstehen Risikogewinne können Grundüberschüsse in eine jährliche Gesamtverzinsung einbezogen werden. Die Gesamtverzinsung besteht immer aus einer laufenden Überschussbeteiligung sowie einem Schlussüberschuss. Grundüberschüsse wirken sich auf die Gesamtverzinsung positiv aus.
- Verbraucherschützer kritisieren Versicherer, weil sie nicht nur Zinsgewinne erzielen. Vielmehr sorgen sie mithilfe entsprechender Kalkulationen für Risikogewinne. An denen sie letztlich bestens verdienen.
- Bei Rentenversicherungen kalkulieren Versicherer mit überlangen Lebenserwartungen. In der Folge fallen hohe Risikogewinne an. Die tatsächlich anfallenden Kosten sind laut Expertenmeinung bei vielen Riester- und sonstigen Lebensversicherungsverträgen viel zu hoch.
- An genauen Vorschriften für die Gewinnbeteiligung der Versicherungskunden fehlt es. Versicherer können sich an den Kundengeldern bedienen, das eigene Unternehmen sowie Aktionäre zufriedenstellen.
Der Beweis: Die Gewinnbeteiligung der Versicherungskunden ist von 2004 bis 2011 um mehr als 7 Prozent gesunken. Die Versicherer haben ihren Gewinnanteil fast verdoppelt.
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