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Gründe für Kündigung darlegen - so geht's als Arbeitnehmer

Wenn Ihnen Ihr Arbeitsplatz nicht mehr gefällt, können Sie als Arbeitnehmer jederzeit kündigen. Sie sollten Ihrem Arbeitgeber aber die Gründe für Ihre Kündigung darlegen.

Für die Kündigung die Gründe nennen
Für die Kündigung die Gründe nennen © Verena_N. / Pixelio

Falls Sie sich in Ihrem Betrieb nicht mehr wohlfühlen oder einen besser bezahlten Arbeitsplatz in Aussicht haben, können Sie Ihren Arbeitsplatz natürlich kündigen. Sie sollten Ihrem Arbeitgeber aber unbedingt die Gründe für Ihre Kündigung darlegen. Nur so kann er nachvollziehen, welche Ihre Beweggründe sind.

So erklären Sie die Gründe für die Kündigung

  • Zunächst sollten Sie wissen, dass eine Kündigung immer schriftlich geschehen muss. In dem Schreiben sollten Sie dann auch gleich die Gründe für Ihre Entscheidung plausibel erklären.
  • Auf keinen Fall sollten Sie als Grund für den Arbeitsplatzwechsel angeben, dass in dem derzeitigen Unternehmen ein schlechtes Betriebsklima herrscht oder dass Ihre Vorgesetzten sehr unangenehm zu ertragen sind. In dem Fall würde Ihr Arbeitgeber Ihnen sicherlich kein positives Arbeitszeugnis ausstellen.
  • Sehr viel besser ist es, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber glaubhaft machen können, dass Sie sich beruflich weiterentwickeln oder umorientieren möchten. Dafür hat in der Regel jeder Arbeitgeber Verständnis.
  • Ein anderer Grund wäre, dass Sie durch den Wechsel des Arbeitsplatzes eine kürzere Strecke zur Arbeit zurücklegen müssten.

Sie sollten nicht unüberlegt aus dem Betrieb ausscheiden

  • Auf jeden Fall sollten Sie nur dann eine Kündigung in Erwägung ziehen, wenn Sie tatsächlich gute Gründe für diesen Schritt haben.
  • Haben Sie beispielsweise einen besseren Arbeitsplatz gefunden, dann wäre das natürlich ein guter Grund.
  • Falls Sie aber keinen anderen Arbeitsplatz oder eine andere Einnahmequelle haben, sollten Sie lieber nicht von sich aus kündigen. Beim freiwilligen Ausscheiden aus dem Betrieb verlieren Sie den Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Das Gleiche gilt auch, wenn Sie die Kündigung durch ungebührliches Benehmen am Arbeitsplatz provozieren.

Es gibt eigentlich nur wenige Gründe für eine eigenmächtige Kündigung. In der heutigen Zeit sollte niemals ein sicherer Arbeitsplatz leichtfertig aufgegeben werden.

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