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GmbH-Verkauf - so gehen Sie vor

Bei der GmbH werden Geschäftsanteile verkauft.
Bei der GmbH werden Geschäftsanteile verkauft.
Sie möchten Ihre GmbH verkaufen? Dann müssen Sie, um einen rechtssicheren Verkauf zu gewährleisten, Ihre Geschäftsanteile abtreten, dazu den Gesellschaftsvertrag studieren und den Verkauf notariell beurkunden.

Eine GmbH ist keine Ware oder verkaufsfähiger Gegenstand als solcher. Als Kapitalgesellschaft besteht sie aus Geschäftsanteilen ihrer Gesellschafter. Der Gesetzgeber hat den Verkauf solcher Geschäftsanteile im Gesetz geregelt (§ 15 I GmbHG).

Eine GmbH besteht aus Geschäftsanteilen

  • Die Geschäftsanteile eines Gesellschafters an einer GmbH sind veräußerlich. Sie sind im rechtlichen Sinne keine Sachen, sondern Rechte. Als Rechte können sie verkauft, verschenkt oder gegen andere Gegenstände eingetauscht werden. Das einem solchen Vorgang zugrunde liegende Verpflichtungsgeschäft ist folglich ein Kauf, eine Schenkung oder ein Tausch.
  • Dieses schuldrechtliche Grundgeschäft, über das Sie sich mit dem Erwerber Ihres Geschäftsanteils einigen müssen, wird dann dinglich durch die Abtretung Ihres Geschäftsanteils vollzogen.
  • Mit dem Erwerb des Geschäftsanteils werden Sie faktisch anteilig Miteigentümer des GmbH-Vermögens. Sie bestimmen als Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung mit, wählen den Geschäftsführer oder beschließen die Auflösung der GmbH.

Der Verkauf muss notariell beurkundet werden

  • Sowohl das Verpflichtungsgeschäft (Kauf, Schenkung, Tausch) als auch die Abtretungsvereinbarung bedürfen der notariellen Beurkundung. Solange Sie das Verpflichtungsgeschäft nicht notariell beurkundet haben, ist der Verpflichtungsvertrag nichtig. Er wird allerdings durch eine nachträglich erfolgende formgerechte Abtretung geheilt.
  • Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie beide Bestandteilgeschäfte des Verkaufs immer nur notariell beurkunden. Nur so können Sie beweisen, was Sie im Verpflichtungsgeschäft vereinbart haben. Schließlich ist der Inhalt dieses Verpflichtungsgeschäft die Grundlage der darauf folgenden Abtretung Ihres Geschäftsanteils. Haben Sie einen Kaufpreis vereinbart, ist dieser Gegenstand des Verflechtungsgeschäfts. Beurkunden Sie nur die Abtretungsvereinbarung, könnte der Erwerber die Vereinbarung über den Kaufpreis bestreiten. Sie wären jedoch beweispflichtig.

Gesellschaftsvertrag kann Zustimmungsvorbehalte enthalten

  • Lesen Sie unbedingt den Gesellschaftsvertrag. Dort kann vereinbart sein, dass der Verkauf Ihrer Geschäftsanteile an der GmbH nur mit der Genehmigung des Geschäftsführers der Gesellschaft oder der Zustimmung der Gesellschafterversammlung, der Mehrheit der übrigen Gesellschafter oder aller übrigen Gesellschafter erlaubt ist.
  • Auch kann die Abtretung davon abhängig gemacht werden, dass der Erwerber bestimmte Eigenschaften besitzt, beispielsweise über eine bestimmte Fachkunde verfügt, einer bestimmten Familie angehört, bereits Gesellschafter ist oder in einer bestimmten Weise beruflich tätig ist (Steuerberatungs- oder Rechtsanwaltsgesellschaft).
  • Ferner kann der Gesellschaftsvertrag einem beliebigen oder bestimmten Gesellschafter ein Vorkaufsrecht für Ihre Geschäftsanteile einräumen.
  • Beachten Sie, dass der Verkauf von GmbH-Anteilen steuerpflichtig ist. Lassen Sie sich unbedingt steuerlich über für Sie vorteilhafte Gestaltungsmöglichkeiten beraten!
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