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Gesetzliche Mittagspause - Wissenswertes für Arbeitgeber

Schlafen in der Mittagspause im eigenen Büro ist kein Problem.
Schlafen in der Mittagspause im eigenen Büro ist kein Problem.
Schlafen, einkaufen oder bei Facebook surfen, all das möchten Arbeitnehmer gerne in der Mittagspause erledigen. Dabei haben sie einige Rechte und Pflichten zu beachten. Die gesetzliche Mittagspause ist vorgegeben. Weitergehende Regelungen erlassen Sie als Arbeitgeber.

Arbeitnehmer dürfen entscheiden, wie sie ihre Mittagspause verbringen. Die gesetzliche Pause gehört zur bezahlten Arbeitszeit, sodass Sie als Arbeitgeber gewisse Regeln selbst aufstellen können. Zu spät aus der Pause kommen, dürfen Arbeitnehmer nicht.

Gesetzliche Mittagspause und weitergehende Regelungen

Arbeitnehmern steht gemäß Paragraf 4 des Arbeitszeitgesetzes bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis neun Stunden eine gesetzliche Mittagspause von 30 Minuten zu. Arbeitet jemand länger als neun Stunden, müssen Sie ihm eine 45-minütige Pause zugestehen. 

  • Das nennt das Gesetz als Minimum. Arbeitnehmer können längere Unterbrechungen aushandeln. Da Sie die Pausen nicht vergüten, werden derartige Wünsche Ihrer Arbeitnehmer die Ausnahme bleiben. Sie können besondere Pausenregelungen wie verlängerte Pausen oder ähnliches im Arbeitsvertrag oder mündlich vereinbaren.
  • Arbeitnehmer dürfen ihre Mittagspause in jeweils 15 Minuten splitten. Das Gesetz erlaubt eine Aufteilung der Ruhepause, weniger als 15 Minuten ist nicht möglich. Raucherpausen müssen Sie nicht einfach dulden. Arbeitnehmer müssen sich während dieser Zeit ausstempeln und entsprechend nacharbeiten.

Klare Regelungen zu Raucherpausen und privatem Surfen treffen

  • Sie können das Rauchen während der Arbeitszeit auch ganz untersagen. Gründe für ein Verbot von Raucherpausen außerhalb regulärer Pausen gibt es zur Genüge (Nichtraucherschutz, betriebliche Erfordernisse).
  • Sollten Mitarbeiter durcharbeiten wollen, können Sie diesen eine Pause anweisen. Eigentlich sind dazu verpflichtet. Bei Kontrollen drohen Ihnen schlimmstenfalls Bußgelder.
  • Eine erste Pause müssen Arbeitnehmer spätestens nach sechs Stunden machen. Auch wenn es in der Praxis oft anders aussieht, die Pause durcharbeiten und dafür früher nach Hause gehen, ist laut Gesetz nicht zulässig.
  • Als Arbeitgeber können Sie die private Nutzung von PC oder Telefon in Pausen dulden. Sie müssen das allerdings nicht. Betriebsmittel gehören dem Arbeitgeber. Eine Nutzung außerhalb der vertraglichen Tätigkeit können Sie untersagen.

Wissen Sie beispielsweise von der privaten Internetnutzung, führt längeres Dulden automatisch zu einer Erlaubnis. Sie sollten das entweder ausdrücklich gestatten oder generell untersagen. 

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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