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Gesetz zur Wärmedämmung - Wissenswertes zur Energieeinsparverordnung

Die Energieeinsparverordnung verlangt von Hausbesitzern, den Energieverbrauch neu gebauter und sanierter Häuser sowie Altbauten auf ein bestimmtes Niveau zu reduzieren. Angehende Bauherren müssen sich über Vorschriften und Standards informieren. Das Gesetz sieht lediglich einige Sonderregelungen für die Wärmedämmung bei Haussanierungen vor.

Wärmedämmung bei Altbausanierung auf Basis der Energieeinsparverordnung
Wärmedämmung bei Altbausanierung auf Basis der Energieeinsparverordnung © Rainer_Sturm / Pixelio

Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Energiebedarf in Häusern um bis zu ein Drittel zu reduzieren. Die Umsetzung der Verordnung soll den Energieeinsatz für den Bereich Heizung und Warmwasser drosseln. 

Gesetz zur Energieeinsparung als Basis für Energieeinsparverordnung 

Die EnEV wird von der Bundesregierung auf der Grundlage eines Gesetzes aus dem Jahr 1977 erlassen. Das mittlerweile mehrmals aktualisierte Energieeinsparungsgesetz (EnEG) ermächtigt die Regierung entsprechende Verordnungen zu erlassen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden senken sollen. 

  • Wenn Sie heute ein Haus bauen wollen, müssen Sie die Vorschriften der jeweiligen EnEV beachten. Da sich Formulierungen im Gesetz aufgrund politischer Entscheidungen ändern können, informieren Sie sich im Zuge Ihrer Bauplanung beim Verband Privater Bauherren und Architekten.
  • Die Energieeinsparverordnung von 2009 setzt lediglich Mindeststandards. Wer sich Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau beispielsweise für Passivhäuser sichern möchte, muss einen weitaus höheren Energiestandard realisieren.
  • Zwar reduziert bessere Wärmedämmung und Nachrüstung auf aktuelle Technik den Verbrauch von Energie von Gebäuden um etwa 30 Prozent, doch ohne ein bestimmtes Maß an Investitionskosten, werden Sie nicht in den Genuss kommen.
  • Schornsteinfeger müssen bei bestehenden Gebäuden die Einhaltung von Nachrüstpflichten kontrollieren. Sanierungen müssen von Fachunternehmen durchgeführt beziehungsweise bei privater Realisierung von Sachverständigen als ordnungsgemäß bestätigt werden.
  • Die Unternehmererklärung und Bestätigung müssen Bauherren fünf Jahre lang aufbewahren. Behörden sind berechtigt, die Vorlage zu verlangen. Wenn Sie bei der KfW-Bank Fördermittel beantragen, muss die Wärmedämmung von einem dafür geeigneten Unternehmen vorgenommen werden.

Wärmedämmung nach Kauf von Altbauten

  • Insgesamt wird sich der Neubau eines Hauses nur unwesentlich verteuern. Setzen Sie zur Dämmung von Dach und Außenwänden einige Zentimeter mehr ein, machen sich die Kosten im Vergleich zum Arbeitslohn nur als kleiner Aufschlag bemerkbar. Hausbaufirmen berücksichtigen bei ihren Preisangeboten immer die jeweiligen Vorschriften und Standards. 
  • Ein Dachausbau muss den Neubaustandard erfüllen. Das bedeutet, dass Sie das Dach komplett dämmen müssen, von außen vor der Dacheindeckung oder von innen zwischen und unter den Sparren.
  • Intensiver kalkulieren sollten Sie, wenn Sie eine gebrauchte Immobilie erwerben. Bei der Haussanierung sind mitunter strengere Grenzwerte einzuhalten. Dann müssen Sie Dach, Wände und Keller wesentlich dicker dämmen als bisher.

Auch Warmwasserleitungen, die durch nicht beheizte Räume führen, müssen gedämmt werden. Bewohnen Sie bereits seit 2002 ein Ein- und Zweifamilienhaus, betrifft Sie die Vorschrift zur Wärmedämmung zumindest im Jahr 2012 nicht. 

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