Gerichtsvollzieherfortbildung - Voraussetzungen
Um Gerichtsvollzieher zu werden, müssen Sie eine abgeschlossene Ausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich haben und in diesem Fachbereich schon mindestens 3 Jahre arbeiten.
- Wenn Sie Beamter oder Beamtin des mittleren Justizdiensts sind, können Sie Gerichtsvollzieher werden .
- Aber auch wenn Sie als Gehilfe oder Gehilfin beim Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater sowie als Bankangestellter arbeiten, können Sie sich für die Gerichtsvollzieherfortbildung bewerben.
- Richten Sie Ihre Bewerbung an das Oberlandesgericht Ihres Bundeslandes.
- Sie müssen mit der Bewerbung - außer den Bewerbungsunterlagen: Lebenslauf, Schul- und Ausbildungsabschlusszeugnisse, Beurteilung Ihres Arbeitgebers - auch noch eine Erklärung abgeben, dass Sie in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
Eine solide Berufsausbildung ist in der Regel ein gutes Fundament, um innerhalb des beruflichen …
Gerichtsvollzieher werden - weitere wichtige Eigenschaften
Außer den beruflichen Voraussetzungen sind auch noch ein guter Organisationsgeist, selbstständiges Arbeiten sowie psychische Stärke und Einfühlungsvermögen wichtig. Wenn Sie nämlich Gerichtsvollzieher werden wollen, müssen Sie in der Lage sein, Ihren Arbeitsablauf selbst zu organisieren.
- Denn Gerichtsvollzieher sind nicht beim Amtsgericht zu finden, sondern sie arbeiten in einem eigenen Büro.
- Hinzu kommt noch der Außendienst in sozialen Brennpunkten.
- Sie werden deshalb während der Fortbildung ca. 10 Monate beim Gerichtsvollzieher sein, um die Praxis zu lernen.
- Um Gerichtsvollzieher zu werden, kommen zur Praxis noch 2 theoretischen Lehrgänge von jeweils 4 Monaten beim Amtsgericht hinzu.
- Die Gerichtsvollzieherfortbildung dauert also insgesamt 18 Monate.
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