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Gerichtlich anerkannter Vaterschaftstest - so lassen Sie ihn durchführen

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie Vater geworden sind oder diese Ehre nicht doch jemand anderem zuteil geworden ist? Ein gerichtlich anerkannter Vaterschaftstest verschafft Ihnen Sicherheit.

Machen Sie einen gerichtlich anerkannten Vaterschaftstest!
Machen Sie einen gerichtlich anerkannten Vaterschaftstest!

Was Sie benötigen:

  • Einverständnis aller Beteiligten
  • Personalausweise
  • persönliches Erscheinen

Wissenswertes über einen gerichtlich anerkannten Vaterschaftstest

Es gibt viele Gründe, die für einen anerkannten Vaterschaftstest sprechen. Welche Gründe auch immer Sie haben, Sie sollten unbedingt darauf achten, einen gerichtlich anerkannten Vaterschaftstest machen zu lassen und hierzu ein seriöses Labor aufsuchen. Nur so können Sie ihn als Beweismittel vor Gericht geltend machen, etwa um das Aufenthaltsrecht des Kindes oder die Unterhaltsansprüche zu klären.

  • Inzwischen werden sehr viele Vaterschaftstests durchgeführt. In Deutschland werden pro Jahr 12.000 bis 15.000 Fälle gerichtlich behandelt, in denen entschieden wird, ob der Beklagte der Vater des Kindes ist. Nur ein gerichtlich anerkannter Vaterschaftstest hilft Ihnen in solch einer Situation weiter. 
  • Sie sollten wissen, dass heimlich durchgeführte Tests strafbar und vor Gericht nicht anerkannt sind. Fragen Sie die Mutter des Kindes, ob Sie in den Vaterschaftstest einwilligt. Willigt die Mutter des Kindes nicht in den Test ein, können Sie Ihre Einwilligung gerichtlich einfordern, suchen Sie hierzu unbedingt einen fachkundigen Rechtsanwalt auf.
  • Wenn Sie ein Labor suchen, um den Vaterschaftstest durchführen zu lassen, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass das Labor damit wirbt, dass die Vaterschaftstests vor Gericht zugelassen sind. Informieren Sie sich vorab über die Durchführung des Vaterschaftstests.
  • Prüfen Sie vorab, ob das ausgewählte Labor, in dem Sie den gerichtlich anerkannten Vaterschaftstest machen lassen wollen, seriös ist. Das Labor muss unbedingt öffentlich sein und hohen Qualitätsanforderungen gerecht werden. Der Vaterschaftstest sollte erst nach Erscheinen aller beteiligter Personen durchgeführt werden und nicht nur nachdem Sie Haare oder Speichel eingeschickt haben - dies genügt nicht den gerichtlichen Anforderungen.
  • Das Labor wird die Ausweise der beteiligten Personen kontrollieren und Ihnen das Ergebnis des Vaterschaftstests nach vier bis acht Wochen vorlegen.

Wenn Sie darauf achten dass der Vaterschaftstest wie beschrieben abläuft, wird er ein gerichtlich anerkannter Vaterschaftstest sein.

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