Gemeinsames Konto - das sollten Sie vorher wissen
- Bevor Sie sich für oder gegen ein gemeinsames Girokonto entscheiden, müssen Sie wissen, dass es zwei verschiedene Arten eines Gemeinschaftskontos gibt. Sie können zwischen einem "Und-Konto" sowie einem "Oder-Konto" wählen.
- Bei einem "Und-Konto" müssen alle Kontobevollmächtigten, also Sie und Ihr Partner, alle Transaktionen gemeinsam ausführen. Diese Art des Gemeinschaftskontos hat den Vorteil, dass ein Missbrauch des Konto ausgeschlossen werden kann. Allerdings ist diese Art der Kontoführung doch recht umständlich. Sinnvoll und gleichzeitig ohne Risiko ist es, wenn Sie ein "Und-Konto" für ihre gemeinsamen Ausgaben als Zweitkonto neben Ihrem und dem Girokonto Ihres Partners haben.
- Bei einem "Oder-Konto" haben Sie und Ihr Partner dieselben Rechte und Pflichten, außer wenn Sie bei der Eröffnung eines gemeinsamen Kontos besondere Zusatzvereinbarungen treffen. (Sie können zum Beispiel vereinbaren, wie Sie ihr Guthaben und eventuell anfallende Schulden teilen.)
Zusammen Geld verwalten - Vor- und Nachteile
- Die Vorteile für ein gemeinsames Konto liegen klar auf der Hand: In erster Linie sparen Sie bei dieser Entscheidung Kosten, da Sie nur für die Gebühren eines Kontos aufkommen müssen, die Sie sich zudem noch teilen. Außerdem haben Sie durch ein gemeinsames Konto den Vorteil, dass Sie eine bessere Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben haben.
- Nachteile hat ein gemeinsames Konto kaum. Probleme treten nur dann auf, wenn Sie sich von Ihrem Partner trennen oder scheiden lassen, einer von ihnen das Konto für seine Zwecke missbraucht, also z.B. das komplette Geld ohne das Wissen des Partners abhebt und/oder ausgibt oder in hohem Maße überzieht. Für die entstandenen Schulden müssten Sie dann gemeinsam aufkommen.
Ein gemeinsames Konto ohne Ehe kann funktionieren, muss aber nicht. Missbraucht ein Partner das …
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