Was Sie benötigen:
- Unterlagen über die Schwangerschaft
- Antragsformulare
- Geduld
Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt
- Das Mutterschaftsgeld erhalten Sie nicht vom Staat, sondern von Ihrer Krankenversicherung und Ihrem Arbeitgeber. Legen Sie beiden eine Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin vor.
- Da Sie sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten dürfen, erhalten Sie in dieser Zeit Ihr Gehalt fast normal weiter. Ihr Arbeitgeber muss allerdings nicht das gesamte Gehalt zahlen. Bis zu 13 Euro pro Tag erhalten Sie von der Krankenversicherung, der Arbeitgeber zahlt den Rest.
- Für die Berechnung ist Ihr Gehalt in den drei Monaten vor dem Mutterschutz maßgeblich. Falls Sie in dieser Zeit Überstunden leisten, werden diese auch Ihrem Mutterschaftsgeld zugerechnet.
- Falls Sie privat krankenversichert sind, lesen Sie die Bedingungen Ihres Tarifes durch. Private Versicherungen können ganz unterschiedliche Regelungen in Sachen Mutterschaft vereinbaren. Häufig wird kein Mutterschaftsgeld gezahlt.
- Wenn Sie geringfügig beschäftigt sind oder aus anderen Gründen kein Mutterschaftsgeld erhalten, können Sie eine einmalige Zahlung über 210 Euro beim Bundesversicherungsamt beantragen.
Alle Eltern freuen sich auf Ihr Kind! Doch manchmal wird diese Freude getrübt, da sich …
Elterngeld vom Staat
- Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung für Eltern, die zum Wohle der Kinder ihren Beruf zeitweise aufgeben.
- Wenn ein Elternteil zu Hause bleibt, kann das Elterngeld für 12 Monate beantragt werden. Bleibt der zweite Elternteil ebenfalls eine Zeit lang zu Hause, erhöht sich die Bezugsdauer auf 14 Monate. Abgesehen von den ersten beiden Lebensmonaten, in denen auch Mutterschaftsgeld bezogen wird, können Vater und Mutter die 14 Monate frei aufteilen und auch gleichzeitig in Anspruch nehmen.
- Das Elterngeld beträgt 67 % des vorher erzielten Lohnes. Bei Löhnen unter 1000 Euro erhöht sich die Prozentzahl auf bis zu 100 %. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich der Betrag des Elterngeldes um 300 Euro für jedes weitere Kind.
- Unabhängig von Ihrer beruflichen Situation erhalten Sie für jedes Ihrer Kinder Kindergeld. Dieses wird gezahlt, bis das Kind 18 Jahre alt und seine Ausbildung abgeschlossen ist.
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