Geld sollte man sich nur im Notfall leihen
Bevor Sie sich entschließen, sich privat Geld von einem Familienmitglied oder einem Freund zu leihen, sollten Sie mögliche Folgen überdenken. Wichtig ist dabei Ihre finanzielle Situation und wie schwer es Ihnen fallen würde, monatlich den vertraglich vereinbarten Betrag zurückzuzahlen.
- Damit Sie nicht in eine Schuldenfalle tappen, sollten Sie sich nur im äußersten Notfall Geld leihen. Ein neues Handy, ein Fernseher usw. sollten nicht als Notfälle angesehen werden.
- Sinnvoller, als sich für Luxusgüter Geld zu leihen - egal ob mit oder ohne Vertrag - ist es, sich das Geld zusammenzusparen. Das Sparziel kann durch monatliche Rücklagen erreicht werden. Die Rücklagen können durchaus in dem Bereich liegen, in dem Sie auch bereit wären, geliehenes Geld zurückzuzahlen.
- Es ist niemand aus Ihrer Familie oder dem Freundeskreis verpflichtet, Ihnen Geld zu leihen. Wird Ihre Bitte ausgeschlagen, müssen Sie das akzeptieren und es dringend unterlassen, Ihren Gegenüber unter Druck zu setzen.
- Wenn Sie in einer wirklichen Notfallsituation sind und jemanden gefunden haben, der bereit ist Ihnen Geld zu leihen, ist es sinnvoll, einen Vertrag abzuschließen.
Man sollte Menschen, die einem nahe stehen auch in Notsituationen helfen. Das geht meistens gut …
Ein gültiger Vertrag regelt die Rückzahlung von geliehenem Geld
Wenn Sie sich Geld leihen und die Rückzahlungsmodalitäten in einem Vertrag festhalten, hat dieser nichts mit Misstrauen zu tun. Der Vertrag kann eher Missverständnisse verhindern und schützt sowohl den Kreditgeber als auch den Kreditnehmer.
- Der Vertrag muss datiert werden. Weiterhin werden Kreditgeber und Kreditnehmer mit vollen Namen genannt.
- Wichtig ist die Summe, die verliehen wird, die monatlichen Rückzahlungsraten sowie der Beginn der Rückzahlung.
- Kreditgeber und -nehmer unterschreiben den Vertrag mit vollen Namen.
- Am PC erstellte Verträge können zweimal ausgedruckt und unterschrieben werden. Handgeschriebene Kreditverträge sollten kopiert werden, damit beide Beteiligten ein Exemplar in ihren Unterlagen haben.
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?