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Gebäudehaftpflichtversicherung - Pro und Contra

Bei der Gebäudehaftpflichtversicherung, besser bekannt als Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, handelt es sich um eine bestimmte Art einer Gebäudeversicherung, die sich mit Haftungsfragen bei Unfällen und Schäden rund um den Immobilienbesitz beschäftigt. Wie sinnvoll ist eine solche Investition?

Räum- und Streupflicht erfüllt - Gebäudehaftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Räum- und Streupflicht erfüllt - Gebäudehaftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Wer mit seinem Eigentum einem Dritten einen Schaden zufügt, muss dafür unter Umständen mit seinem Vermögen haften. Viele Risiken lassen sich durch eine entsprechende Versicherung absichern.

Gebäudehaftpflichtversicherung Pro - fast immer sinnvoll  

Während sich eine Gebäudeversicherung um Schäden am Gebäude kümmert, übernimmt die Gebäudehaftpflichtversicherung die Regulierung der Ansprüche Dritter, wenn sie von Personen- oder Sachschäden betroffen sind.

  • Bevor Sie sich für einen bestimmten Versicherungsschutz entscheiden, sollten Sie Ihre Versicherungsverträge prüfen, ob sie nicht bereits eine derartige Absicherung enthalten. Der Abschluss einer Gebäudehaftpflichtversicherung kann für einen Hauseigentümer sinnvoll sein, muss es jedoch nicht unbedingt.
  • Angenommen, Sie wohnen in Ihrem eigenen Eigenheim und einer Person entsteht innerhalb Ihres Hauses beziehungsweise Grundstücks ein Schaden, den Sie zu verantworten haben. Sind Sie im Besitz einer Privathaftpflichtversicherung, tritt diese in die Haftung ein. Damit wären Sie bis auf wenige Ausnahmen (Gewässerschaden) abgesichert. Nicht der Fall wäre das, wenn Sie das Haus vermieten und für etwaige Schäden gegenüber Dritten haften müssen. 
  • Für dieses Szenario gibt es die Gebäudehaftpflichtversicherung. Die im Sprachgebrauch der Versicherungsbranche meist als Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bekannte Versicherung kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die infolge der Verletzung der Verkehrssicherungs- oder Instandhaltungspflicht entstehen.
  • Als Vermieter haften Sie beispielsweise, wenn Personen durch herabfallende Dachziegel oder aufgrund ungenügenden Räumens und Streuens bei Schnee und Eisglätte zu Schaden kommen. Das gilt beispielsweise auch, wenn das Grundstück unbefugt von Kindern betreten wird und sie dabei einen Schaden erleiden.
  • Nicht jedes Ereignis ist vorhersehbar, doch fast immer versicherbar. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf bebaute und unbebaute Grundstücke. Der Versicherer wird zudem passiven Rechtsschutz leisten, im eigenen Interesse unberechtigten Forderungen Dritter begegnen und dafür anfallende Kosten übernehmen.

Contra - nicht alle Schäden abgedeckt

Wenn Sie eine Versicherung abschließen, sollten Sie immer auch einen Blick auf das Kleingedruckte werfen. Das gilt auch für die Gebäudehaftpflicht.

  • Für die Versicherung spricht, dass Sie sich im entsprechenden Haftpflichtfall keine finanziellen Sorgen machen müssen. Damit sich ein Schadensfall nicht zu einem Contra entwickelt, muss er gemäß Versicherungswerk in die Deckung eingeschlossen sein. Auch die Höhe der Deckungssummen kann eine Rolle spielen. Sie sollten auf Ausschlüsse achten und für bestehende Risiken gegebenenfalls eine geeignete Versicherungslösung anstreben.
  • Grundsätzlich gilt: Von Ihnen selbst verursachte Schäden am Grundbesitz sind nicht durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gedeckt. Auch bei Vorsatzhandlungen beziehungsweise der Verletzung von Versicherungsobliegenheiten wird sich der Versicherer weigern, irgendwelche Schäden zu regulieren.

Generell sollten Sie die Leistungen verschiedener Gebäudehaftpflichtversicherer prüfen, um eine weitgehende Risikoabdeckung auch ohne zusätzliche Kosten einer Einzelversicherung zu erreichen.

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