Eine Inspektion vor dem Vermieten machen
Wenn Sie an jemanden Ihre Garage vermieten möchten, nutzt es nichts, wenn Sie diesen jemanden gut kennen - wenn es um Geld geht, sollten Sie immer alles schriftlich festhalten. Um einen sinnvollen Mietvertrag aufsetzen zu können, müssen Sie allerdings zuerst einmal den Zustand Ihres zu vermietenden Objekts klären.
- Nehmen Sie sich also Stift und Papier und inspizieren Sie zusammen mit dem neuen Mieter die Garage. Fangen Sie mit dem Boden an und schreiben Sie auf, wie dieser aussieht. Hat er schon einige Ölflecken, sollten Sie die Anzahl der Flecken notieren. Schreiben Sie ausführlich über die Beschaffenheit des Bodenbelags.
- Dann sehen Sie sich die Wände an. Notieren Sie Zustand, Aussehen und Sauberkeit der einzelnen Garagenwände. Sollten eventuelle Schäden zu sehen sein, dann sollten Sie diese auch aufschreiben. Nehmen Sie sich Zeit bei der Inspektion und achten Sie auf alle Details.
- So gehen Sie dann Punkt für Punkt, von der Elektroinstallation über die Fenster bis zum Dach, alles durch. Anschließend lassen Sie sich Ihren kleinen Inspektionsbericht vom zukünftigen Mieter unterschreiben. Nachdem Sie das erledigt haben, können Sie zum eigentlichen Vermieten der Garage übergehen.
Den Vertrag für die Garage aufsetzen
- Um die Garage ordnungsgemäß zu vermieten, sollten Sie einen Mietvertrag aufsetzen. Schreiben Sie zuerst einmal Ihren vollständigen Namen samt Adresse und dann die Adressdaten des zukünftigen Mieters auf. Dann sollten Sie zum Wesentlichen kommen, also zu Quadratmeterzahl, Standort und monatlichem Mietzins.
- Dann sollten Sie auch Ihre Bankverbindung angeben und an welchem Datum, wie beispielsweise am Ersten eines jeden Monats, der Mietzins jeweils fällig wird. Außerdem sollten die Kündigungsfristen angegeben sein. Schreiben Sie hinein, dass die Garage vom Mieter besichtigt und für gut befunden wurde, und lassen Sie anschließend beide Parteien eigenhändig mit Datum unterschreiben.
- Als Anlage können Sie noch den Inspektionsbericht als Kopie beifügen. Sie sollten natürlich zwei Ausführungen des Mietvertrags vorbereiten, schließlich benötigt ja jede Partei eine Ausführung. Vom Inspektionsbericht können Sie auch eine zweite Ausführung anfertigen oder Sie machen einfach eine Kopie.
Die Vermietung einer Garage sollte in einem Nutzungsvertrag geregelt werden. Lassen Sie sich nicht …
Ein Mietvertrag sollte so aufgesetzt sein, dass beide Parteien mit ihm zufrieden sind.
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