Der Erwerb der Führerscheine für die Lkw und Bus Klassen C / CE, C1 / C1E, D / DE und die Ausbildung zum Berufskraftfahrer (BKrFQG) stehen nicht in unmittelbarem Zusammenhang. Sie können die Sachverhalte getrennt voneinander betrachten.
Führerschein der Klasse C - Erwerb ab 18 Jahre
Zunächst erlernen Sie während der Führerscheinausbildung in diesen Klassen das Führen entsprechender Fahrzeuge. Als gewerblich tätige Fahrer sollen Sie über ein wesentlich breiteres Wissen verfügen. Das erfordert neben einer Grundqualifikation eine regelmäßige Weiterbildung.
- Sobald Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, steht dem Erwerb des Lkw-Führerscheines nichts im Wege. Mit dem Abschluss in der Tasche können Sie Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen steuern.
- Selbst Busse dürfen Sie fahren, wenn diese zur technischen Überprüfung gebracht werden sollen. Einen Fahrgast dürfen Sie nicht mitnehmen. Kleinbusse, deren Sitzanzahl (Fahrersitz eingeschlossen) maximal 9 beträgt, können Sie mit Passagieren bewegen. Mit der Klasse C sind sie nicht berechtigt, Krafträder zu fahren.
Gewerbliche Fahrten mit Berufskraftfahrerqualifikation
Nutzen Sie Ihre Lkw-Fahrerlaubnis beruflich für gewerbliche Zwecke, müssen Sie über eine Berufskraftfahrerqualifikation und über die EU-Kraftfahrer-Weiterbildung verfügen.
Die Prüfung für den LKW-Führerschein wird auf zwei Prüfungsschwerpunkte aufgeteilt und zwar auf …
- Der Zweck der Fahrt bestimmt, ob es sich um eine gewerbliche Fahrt handelt. Im Speditionsgewerbe ist der Fall klar. Waren und Personen werden transportiert. Befördern Sie lediglich Material oder Ausrüstung von A nach B (Führen des Kraftfahrzeugs ist keine Hauptbeschäftigung), dann liegt ein gewerblicher Zweck nicht vor. Somit fallen Sie nicht unter das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz. Die Abgrenzung ist im Einzelfall mitunter schwierig.
- Wenn Sie den Führerschein der Klasse C erworben haben und Berufskraftfahrer werden wollen, bereitet Sie unter anderem die DEKRA-Akademie auf Ihren IHK-Berufsabschluss vor. Seit September 2009 müssen Sie als Führerscheinneuling (Lkw-Fahrer) zusätzlich eine Grundqualifikation absolvieren. Diese Qualifikation hängt von Ihrem Alter ab. Alle fünf Jahre müssen Sie zu einer Weiterbildung (Dauer 35 Stunden).
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