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Führerschein der Klasse C: Grundqualifizierung - so bereiten Sie sich auf die Prüfung vor der IHK vor

Wenn Sie beruflich oder privat einen Lkw fahren wollen, benötigen Sie den Führerschein der Klasse C. Soll ein Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 750 Kilogramm mitgeführt werden, benötigen Sie die Führerscheinklasse CE. Als Berufskraftfahrer müssen Sie aufgrund der EU-Berufskraftfahrerrichtlinieein eine extra Qualifizierung absolvieren.

Gewerblich tätige Kraftfahrer benötigen die Grundqualifizierung.
Gewerblich tätige Kraftfahrer benötigen die Grundqualifizierung.

Der Erwerb der Führerscheine für die Lkw und Bus Klassen C / CE, C1 / C1E, D / DE und die Ausbildung zum Berufskraftfahrer (BKrFQG) stehen nicht in unmittelbarem Zusammenhang. Sie können die Sachverhalte getrennt voneinander betrachten.

Führerschein der Klasse C - Erwerb ab 18 Jahre

Zunächst erlernen Sie während der Führerscheinausbildung in diesen Klassen das Führen entsprechender Fahrzeuge. Als gewerblich tätige Fahrer sollen Sie über ein wesentlich breiteres Wissen verfügen. Das erfordert  neben einer Grundqualifikation eine regelmäßige Weiterbildung.

  • Sobald Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, steht dem Erwerb des Lkw-Führerscheines nichts im Wege. Mit dem Abschluss  in der Tasche können Sie Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen steuern.
  • Selbst Busse dürfen Sie fahren, wenn diese zur technischen Überprüfung gebracht werden sollen. Einen Fahrgast dürfen Sie nicht mitnehmen. Kleinbusse, deren Sitzanzahl (Fahrersitz eingeschlossen) maximal 9 beträgt, können Sie mit Passagieren bewegen. Mit der Klasse C sind sie nicht berechtigt, Krafträder zu fahren.

Gewerbliche Fahrten mit Berufskraftfahrerqualifikation

Nutzen Sie Ihre Lkw-Fahrerlaubnis beruflich für gewerbliche Zwecke, müssen Sie über eine Berufskraftfahrerqualifikation und über die EU-Kraftfahrer-Weiterbildung verfügen.

  • Der Zweck der Fahrt bestimmt, ob es sich um eine gewerbliche Fahrt handelt. Im Speditionsgewerbe ist der Fall klar. Waren und Personen werden transportiert. Befördern Sie lediglich Material oder Ausrüstung von A nach B (Führen des Kraftfahrzeugs ist keine Hauptbeschäftigung), dann liegt ein gewerblicher Zweck nicht vor. Somit fallen Sie nicht unter das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz. Die Abgrenzung ist im Einzelfall mitunter schwierig.
  • Wenn Sie den Führerschein der Klasse C erworben haben und Berufskraftfahrer werden wollen, bereitet Sie unter anderem die DEKRA-Akademie auf Ihren IHK-Berufsabschluss vor. Seit September 2009 müssen Sie als Führerscheinneuling (Lkw-Fahrer) zusätzlich eine Grundqualifikation absolvieren. Diese Qualifikation hängt von Ihrem Alter ab. Alle fünf Jahre müssen Sie zu einer Weiterbildung (Dauer 35 Stunden).
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