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Fristlose Kündigung für die Wohnung erhalten - so nutzen Sie Ihre letzte Chance

Gute Wohnungen gibt es nicht an jeder Ecke.
Gute Wohnungen gibt es nicht an jeder Ecke. © Rainer_Sturm / Pixelio
Wenn Sie die fristlose Kündigung für Ihre Wohnung erhalten haben, haben Sie sich unangemessen verhalten oder sind mit den Mietzahlungen in Rückstand. Allerdings muss der Vermieter einige Formalien berücksichtigen. Vor allem können Sie Ihr Zahlungsproblem durchaus noch regulieren.

Nichts hält ewig. Verträge schon gar nicht. Auch ein Mietvertrag für eine Wohnung kann ordentlich und mit Frist, aber auch außerordentlich und fristlos gekündigt werden. Eine fristlose Kündigung ist aber gerade im Mietrecht an Formalien gebunden. Nutzen Sie Ihre Chance!

Fristlose Kündigung nur aus wichtigem Grund

  • Ihr Vermieter kann Ihnen fristlos die Wohnung kündigen, wenn Sie sich derart vertragswidrig verhalten haben, dass dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist. Er wird sich also auf einen wichtigen Grund berufen, der ihn zur fristlosen Kündigung veranlasst hat.

Pflichtwidriges Verhalten muss unzumutbar sein

  • Haben Sie beispielsweise den Vermieter heftig beleidigt oder belästigen Sie ständig die übrigen Hausbewohner, verursachen Sie nervtötenden Lärm oder haben Sie unerlaubt untervermietet, liegen wichtige Gründe vor, die den Vermieter zu einer fristlosen Kündigung berechtigen.
  • Beachten Sie, dass der Vermieter Sie in diesen Fällen vor der Kündigung aber immer abmahnen und auffordern muss, Ihr vertragswidriges Verhalten abzustellen. Zugleich muss er Ihnen die fristlose Kündigung androhen. Erst dann, wenn Sie die Abmahnung ignorieren, kann er Ihnen fristlos die Wohnung kündigen.
  • Sie sollten wissen, dass Sie einer solchen fristlosen Kündigung dann auch nicht mehr widersprechen können. Die oft zitierte Sozialklausel gilt nämlich nur für den Zahlungsverzug.

Zahlungsverzug beheben und Wohnung behalten

  • Auch dann, wenn Sie ständig verspätet Ihre Miete bezahlen, geben Sie dem Vermieter einen wichtigen Grund, Ihnen die fristlose Kündigung aussprechen. Voraussetzung ist, dass Sie mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen in Verzug sind und der Rückstand einen erheblichen Teil der Miete ausmacht.
  • Beachten Sie, dass der Vermieter Sie in diesem Fall nicht abmahnen muss. Lesen Sie Ihren Mietvertrag, dort finden Sie den vereinbarten Zahlungstermin für die Miete.
  • Allerdings können Sie die fristlose Kündigung noch abwenden und eine bereits erklärte fristlose Kündigung unwirksam machen, wenn Sie den Mietrückstand bezahlen (Sozialklausel). Als allerletzte Zahlungsfrist gilt der Ablauf von zwei Monaten, nachdem der Vermieter die Räumungsklage beim Amtsgericht gegen Sie eingereicht hat.

Nutzen Sie das Sozialamt als Rettungsanker

  • Sie sollten wissen, dass es einer Zahlung gleichkommt, wenn sich das Sozialamt gegenüber dem Vermieter zur Zahlung der Rückstände verpflichtet.
  • Auch sollten Sie wissen, dass Sie diese Reparaturmöglichkeit nur einmal in zwei Jahren nutzen können.
  • Achten Sie darauf, dass der Vermieter die fristlose Kündigung in seinem Kündigungsschreiben entsprechend begründet hat. Er ist dazu gesetzlich verpflichtet. Andernfalls ist die Kündigungserklärung unwirksam.
  • Sie sollten wissen, dass der Vermieter Sie auf Räumung verklagen muss, wenn er Sie aus der Wohnung haben will. Dennoch sollten Sie es nicht darauf ankommen lassen. Rechen Sie damit, dass Sie Schwierigkeiten haben werden, eine neue Wohnung anzumieten, falls der neue Vermieter Kenntnis von Ihrem Verhalten bekommt.
  • Bedenken Sie, dass viele Vermieter auf den pünktlichen Eingang der Miete angewiesen sind, da sie ihre Finanzierung darauf aufgebaut haben und riskieren, dass die Bank die Baudarlehen kündigt. Würde das Haus versteigert, müssen Sie als Mieter vielleicht ausziehen, wenn der neue Eigentümer andere Pläne mit Ihrer Wohnung hat.
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