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Freizeitausgleich bei Überstunden - wissenswerte Informationen für Arbeitnehmer

Infolge seines Direktionsrechts darf Ihr Arbeitgeber normalerweise auch Überstunden anordnen. Im Idealfall erhalten Sie Geld, meist aber einen Freizeitausgleich. Damit Sie nicht ewig darauf warten müssen, macht das Gesetz Vorgaben dazu.

Freizeitausgleich spart Lohnsteuer.
Freizeitausgleich spart Lohnsteuer.

Lesen Sie zunächst Ihren Arbeitsvertrag. In den meisten Fällen ist dort eine bestimmte Wochenarbeitszeit vereinbart. Zudem wird darauf verwiesen, dass der Arbeitgeber im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Überstunden oder Mehrarbeit anordnen darf. Oft wird auch auf einen für Sie geltenden Tarifvertrag verwiesen.

Die Vergütung für Überstunden ist steuerpflichtig

  • Im Idealfall erhalten Sie für Ihre Überstunden eine zusätzliche Entlohnung in Geld. Allerdings müssen Sie dieses zusätzliche Einkommen versteuern. Je nachdem in welcher steuerlichen Progression Sie sich befinden, bleibt Ihnen nur wenig übrig. Oft ist es so, dass Sie mit einem Freizeitausgleich besser gestellt sind.
  • Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen Sie am Tag grundsätzlich 8 Stunden arbeiten. Der Arbeitgeber kann diese Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden am Tag verlängern, sofern dafür betriebliche Gründe anstehen.

Freizeitausgleich pegelt Arbeitszeitendurchschnitt wieder ein

  • Voraussetzung ist aber, dass die tägliche Arbeitszeit im Zeitraum von sechs Monaten oder von 24 Wochen am Tag nicht mehr als durchschnittlich 8 Stunden beträgt. Konkret heißt dies: Arbeiten Sie an einem Tag in der Woche 10 Stunden, müssen Sie in den vorgegebenen Zeiträumen einen Freizeitausgleich erhalten. Dies kann dadurch geschehen, dass Sie an einem Tag 2 Stunden weniger, also nur 6 Stunden, arbeiten oder an sämtlichen Arbeitstagen innerhalb eines Halbjahres so lange einige Minuten früher aus dem Büro gehen, bis Sie die Mehrarbeit ausgeglichen haben.
  • In einem Unternehmen, so auch im öffentlichen Dienst, kann durch eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung auch ein Arbeitszeitkorridor (gemäß TVöD bis zu 45 Stunden/Woche) oder eine tägliche Rahmenzeit (gemäß TVöD bis zu 12 Stunden) vereinbart werden. Die zusätzlich geleisteten Arbeitsstunden werden dann durch Freizeitausgleich ausgeglichen.
  • Wie und an welchen Tagen der Freizeitausgleich erfolgt, bestimmt der Arbeitgeber. Dabei sollte er auf Ihre Belange Rücksicht nehmen.
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