Alle Kategorien
Suche

Fragen zur Verzollung amerikanischer Ware verständlich erklärt

Wer Urlaub in den USA macht, fragt sich beim Shoppen von bekannten amerikanischen Marken zu günstigen Preisen oft erst zu spät, wie es in Bezug auf die Verzollung dieser Ware aussieht. Solche Fragen sollte man sich aber stellen, bevor man vom Zollbeamten am Flughafen gebeten wird, den Koffer zu öffnen. Lesen Sie hier, worauf Sie bei der Einfuhr achten müssen.

Mitbringsel aus den USA sind beliebt.
Mitbringsel aus den USA sind beliebt.

Wenn Sie sich fragen, was Sie einführen dürfen

Die USA gehören nicht zur Europäischen Union (EU). Für Sie als Reisender gelten daher besondere Bestimmungen, wenn Sie Produkte abgabenfrei einführen wollen.

  • Zum einen müssen Sie die Produkte bei sich führen. Auch wenn Sie Produkte, weil Sie zum Beispiel zu schwer zum Tragen waren, mit dem Flugzeug vorausgeschickt haben, gelten diese als mitgeführt. Anders sieht es aus, wenn Sie die Waren in einem Paket mit der Post nach Deutschland schicken.
  • Die Ware, die Sie aus den USA importieren, ist für Ihren eigenen Gebrauch bestimmt. Sie dürfen aber auch Produkte für Ihre Angehörige mitbringen, wenn diese Ihren Haushalt teilen oder Sie Ware verschenken möchten. Auch keinen Fall dürfen Sie Produkte mitbringen, die Sie in Deutschland verkaufen möchten, da dies als gewerblicher Zweck gilt.
  • Wenn Sie im Vorfeld Fragen bezüglich der Verzollung haben, fragen Sie bei der Ausreise einen deutschen Zollbeamten, der Ihnen sicherlich weiterhelfen wird. Entsprechende Faltblätter können Sie in den USA bei sich führen, sodass Sie die wichtigen Grenzen immer im Auge behalten.
  • Sind Sie Raucher und über 17 Jahre alt, dürfen Sie 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak einführen.
  • Möchten Sie aus den USA Alkohol importieren, dürfen Sie einen Liter eines alkoholischen Getränkes mitbringen, wenn dieses mehr als 22 Volumenprozent Alkohol enthält. Zwei Liter dürfen Sie alternativ einführen, wenn der Alkoholgehalt darunter liegt. Vier Liter Wein und 16 Liter Bier sind ebenfalls erlaubt.
  • Arzneimittel dürfen Sie nur so viel bei einer Reise in die USA mit sich führen, wie Sie für Ihren Bedarf benötigen.
  • Möchten Sie shoppen gehen und sich mit Mode, Schmuck oder Schuhen eindecken, bedenken Sie, dass Sie Ware im Wert von 430 Euro einführen dürfen, ohne dass Sie Abgaben zahlen müssen.
  • Werden Sie von Kindern begleitet, die jünger als 15 Jahre sind, dürfen diese Produkte bis zu einem Wert von 175 Euro mitbringen.
  • Da sich solche Regelungen bezüglich der Verzollung von Waren von Zeit zu Zeit ändern, fragen Sie vor Reiseantritt genau nach, wie hoch der eingeführte Warenwert sein darf - bevor es Sie unter Umständen teuer zu stehen kommt.

Verzollung von bestimmten Produkten

Bei bestimmten Waren müssen Sie bedenken, dass hier bei der Verzollung besondere Regelungen gelten. Ungeachtet des Warenwertes können hier spezielle Verordnungen bestehen, die Sie im Einzelnen beim Zoll genauer erfragen können.

  • Müssen Sie Medikamente einnehmen, dürfen Sie so viele Verpackungen mitnehmen, wie Sie für Ihren persönlichen Bedarf benötigen. Als zeitlicher Rahmen werden hier drei Monate veranschlagt.
  • Viele Menschen bringen sich aus ihrem USA-Urlaub Nahrungsergänzungsmittel mit, die dort in großer Auswahl und zu günstigen Preisen erhältlich sind. Auch Vitamine oder Naturheilmittel sind in den USA oft günstig und werden in großen Mengen importiert. Rechnen Sie aber damit, dass diese Produkte in Deutschland als Medikamente gelten und daher dem Arzneimittelgesetz unterliegen.
  • Bringen Sie zu viele Medikamente mit nach Deutschland, müssen Sie zusätzliche Gebühren zahlen und Ihre Ware am Zollschalter zurücklassen.
  • Ein beliebtes Mitbringsel aus den USA sind Produkte sind außerdem Fleisch- und Milchprodukte. Auch wenn Sie als Privatperson echtes amerikanisches Steak einführen möchten, müssen Sie die gleichen Gesundheitsbescheinigungen und ein Veterinärdokument vorlegen können wie ein Gewerbetreibender. Ausnahmen werden bei Säuglingsnahrung, Fisch oder Produkten gemacht, in denen nur wenig Milch enthalten ist. Kekse oder Schokolade dürfen Sie demnach als Mitbringsel einführen.
  • Sicherlich fragen Sie sich, wie es mit der Verzollung von gefälschter Markenware aussieht. Bringen Sie solche Produkte nur für den Eigenbedarf mit, unternimmt der Zollbeamte nichts. Anders sieht es aus, wenn Sie so viel Ware einführen, dass der Verdacht aufkommt, Sie würden damit handeln. Dann wird die Zollbehörde aktiv.
Teilen: