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Fragen zur Mietkaution - das sollten Sie beachten

Bereits vor der Anmietung einer Wohnung oder eines Hauses, kommt es wegen der Mietkaution zu Fragen. Deshalb sollten Sie wissen, welche Rechte und Pflichten sowohl Sie als Mieter, als auch der Vermieter haben.

Die Mietkaution ist eine Sicherheit für Vermieter.
Die Mietkaution ist eine Sicherheit für Vermieter.

Was ist eine Mietkaution?

Bevor auf weitere Fragen eingegangen wird, sollte zuerst geklärt werden, was denn eine Mietkaution überhaupt ist.

  • Die Mietkaution stellt für den Vermieter eine Sicherheit dar, die von Ihnen zu erbringen ist. Sie kann nicht nur als Geldleistung, sondern auch als Bürgschaft (Bank oder Kautionskasse), erbracht werden.
  • Sind Sie mit Mietzahlungen im Verzug, oder haben Sie Schäden verursacht, hat der Vermieter eine Sicherheit. Die Mietkaution ist keine Vorschrift, wird aber in aller Regel verlangt.

Andere Fragen und Antworten zur Mietkaution

Es gibt gerade beim Thema Mietkaution einige Fragen, die Sie als Mieter beantwortet haben wollen. Die Informationen erleichtern es Ihnen, spätere Konflikte mit Ihrem Vermieter zu vermeiden.

  • Sie müssen eine Mietkaution nur dann bezahlen, wenn sie im Mietvertrag vereinbart ist. Ist weder sie noch eine Bürgschaft angegeben, sind Sie auch nicht zu einer Zahlung verpflichtet, da sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
  • Die Höhe der Mietkaution ist aber gesetzlich geregelt (§551 BGB) und darf drei Monatsmieten nicht übersteigen. Nebenkosten werden hierbei nicht berücksichtigt.
  • Sie haben das Recht, die geforderte Kaution auch mit bis zu drei Monatsraten zu bezahlen. Dies auch dann, wenn sie nur eine oder zwei Monatsmieten beträgt.
  • Sie haben die Möglichkeit, die Mietkaution in bar zu leisten. Die üblichste Form hierbei ist jedoch die Anlage als gesetzliches Sparbuch. Auch Wertpapiere oder eine Bürgschaft können hierfür verwendet werden.
  • Wenn Sie dem Vermieter nicht selbst ein Sparbuch übereignen, muss der Vermieter den Betrag insolvenzsicher und verzinslich anlegen. Dabei hat er zu beachten, den gesamten Betrag getrennt von seinem eigenen Vermögen anzulegen. So haben Sie als Mieter die Sicherheit, dass Ihr Geld nicht verloren geht. Die aus dem diesem Betrag erwirtschafteten Zinsen sind bei einer späteren Rückzahlung der Kaution zuzuschlagen.
  • Der Vermieter muss Ihnen die Kaution, falls keine offenen Nachforderungen bestehen, spätestens 12 Monate nach Auszug  komplett zurückzahlen. Er ist aber auch berechtigt, einen Teil für die noch zu erwartende Jahresabrechnung einzubehalten. Dies wird er dann tun, wenn während der Mietzeit bereits Zahlungsrückstände aufgelaufen sind. Der verbleibende Betrag muss allerdings ausbezahlt werden. 
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