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Forderungsausfallversicherung in der Haftpflicht - das sollten Sie wissen

Nach wie vor verfügen nicht alle deutschen Haushalte über eine Privathaftpflicht. Kommt es zu einem Schaden, schützt die Forderungsausfallversicherung als Bestandteil den Geschädigten.

Forderungsausfallversicherung leistet bei fehlender Haftpflichtversicherung.
Forderungsausfallversicherung leistet bei fehlender Haftpflichtversicherung. © Marvin_Siefke / Pixelio

Forderungsausfallversicherung schützt den Geschädigten

  • Es ist kaum verständlich, weshalb immer noch nicht jeder Haushalt über eine Privathaftpflicht verfügt. Auch Verbraucherschützer weisen immer wieder darauf hin, dass diese Absicherung eigentlich oberste Priorität haben sollte.
  • Gemäß BGB haftet jeder mit seinem gesamten Vermögen dafür, wenn er eine andere Person schädigt. Ein Haftpflichtschaden stellt im Ernstfall eine existenzielle Bedrohung dar.
  • Wenn Sie durch eine andere Person geschädigt werden, möchten Sie verständlicherweise den Schaden ersetzt bekommen. Im schlimmsten Fall erleiden Sie eine körperliche Beeinträchtigung, die eine Erwerbsunfähigkeit nach sich zieht. Der Schädiger würde in diesem Fall zu einer lebenslangen Rentenleistung verurteilt werden. 
  • Diese würde von seiner Haftpflicht übernommen. Wenn er keine besitzt, muss er mit seinem Vermögen haften, hat er keines, hätten Sie Pech. Anders verhielte es sich jedoch, wenn Ihr Versicherungsvertrag eine Forderungsausfallversicherung beinhaltet. 
  • Die Forderungsausfallversicherung greift in dem Moment, in dem der Schädiger nicht selbst leisten kann. 

Haftpflicht kann verschieden Komponenten beinhalten

  • Eine dieser Komponenten ist die Forderungsausfallversicherung. Sie greift allerdings nicht bei sogenannten Bagatellschäden, sondern setzt ein Schadensvolumen von mindestens 2.000 Euro voraus. 
  • Die Jahresprämie für eine Haftpflicht ist im Vergleich zu einer Vollkaskoversicherung marginal, wie Vergleichsrechner zeigen. Der Aufpreis für eine Forderungsausfallversicherung ist regelrecht vernachlässigbar. Ebenso wie der Einschluss nicht-deliktfähiger Kinder in eine Haftpflicht.
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